Zum 1. Januar 2023 ist bundesweit die neue Wohngeldreform in Kraft getreten. Dadurch erhöhen sich die bisherigen Wohngeldsätze deutlich, außerdem haben wesentlich mehr Menschen als bisher einen Anspruch auf Wohngeld. Vor allem Letzteres sorgt für eine sehr viel höhere Zahl an Anträgen. Der Fachbereich Soziales weist deshalb daraufhin, dass die Bearbeitungszeit erheblich länger dauert als bisher und mit den ersten Bescheiden voraussichtlich erst ab April zu rechnen ist.
„Wir bitten alle Antragstellerinnen und Antragsteller dringend darum, von Rückfragen zum Sachstand der Bearbeitung ihres Antrags abzusehen, damit wir die Anträge schnellstmöglich bearbeiten können“, sagt Fachbereichsleiterin Barbara Menne. Denn die Beantwortung der zahlreichen Anfragen per Telefon oder E-Mail nehme zusätzliche Zeit in Anspruch.
Alle Anträge werden nach dem Datum ihres Eingangs bearbeitet – die ersten lagen bereits im Dezember vor. Allerdings kann die Bearbeitung momentan nur vorläufig erfolgen, da das Land NRW den Kommunen die erforderliche Software noch nicht zur Verfügung gestellt hat. Den Wohngeldberechtigten gehen dadurch keine Ansprüche verloren: Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem 1. des Monats der jeweiligen Antragstellung rückwirkend. In bestimmten Fällen sind auch Vorauszahlungen möglich.