Schiedsmann für das Stadtgebiet Verl
Heribert Reineke
Drosselweg 11
33415 Verl
Tel. 05246 / 4243
Freie Sprechstunde
jeden 1. Donnerstag im Monat von 17 bis 18 Uhr
Standesamtsgebäude, Paderborner Straße 2
Tel. 05246 961179
Sich vertragen ist besser als Klagen: In bestimmten Streitfällen muss, bevor eine Strafanzeige bei Gericht gestellt werden kann, ein außergerichtlicher Versöhnungsversuch mit der anderen beteiligten Person bei einer anerkannten Gütestelle – hier dem Schiedsamt – unternommen worden sein. Das gilt sowohl für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) wie auch für sogenannte Privatklagesachen.
Privatklagesachen sind Strafdelikte, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, und die somit auf den Privatklageweg verwiesen werden (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Sachbeschädigung, Schadensersatzansprüche oder auch Fälle von leichter Körperverletzung).
Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, sollte aber immer der erste Weg sein, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend aus der Welt zu schaffen.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedspersonen wahr, die von der Gemeindevertretung – dem Rat der Stadt Verl – für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichtes bestätigt werden.
Die Tätigkeit der Schiedsleute ist ehrenamtlich. Die persönlichen Voraussetzungen einer Schiedsperson sind in §2 SchAG NRW geregelt.