Ihr Kontakt
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschöner, sehr bewegender und auch bedeutsamer Moment. Ihnen stehen nun spannende erste Wochen als Familie bevor und viele hoffentlich ereignisreiche Jahre, in denen Sie das Glück haben, Ihre Kinder beim Aufwachsen beobachten und begleiten zu dürfen.
Das gesunde Aufwachsen aller Kinder in Verl liegt Rat und Verwaltung der Stadt sehr am Herzen. Wir möchten Ihnen ein familienfreundliches Umfeld bieten, in dem sich Kinder und Eltern wohl fühlen und sich entfalten können.
Gerade die erste Zeit nach der Geburt ist voller zauberhafter Momente, aber auch sehr aufregend und manchmal mit Fragen und auch Unsicherheit verbunden. Um Ihrem Kind und Ihnen als Familie in dieser besonderen Zeit zur Seite zu stehen, haben wir für Sie den digitalen "Verler Elternbegleiter" erstellt.
Mit dem "Verler Elternbegleiter" möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihren Weg als Familie zu gehen, und Ihnen einen Überblick über Hilfs- und Unterstützungsangebote im Stadtgebiet geben.
Bei Fragen, Anregungen oder Problemen ist das Team des Fachbereichs Jugend selbstverständlich auch persönlich für Sie da. Unser Jugendamt ist ein starker Partner für Familien. Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf Kontakt aufzunehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzusprechen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern und einen guten Start als Familie!
Von der Geburt bis zum ersten Geburtstag wird Ihr Baby nicht nur größer, sondern es lernt auch immer mehr. So viel, wie in den ersten drei Lebensjahren, wird es nie wieder lernen. Als Erwachsene und besonders als Eltern ist es faszinierend zu erleben, wie ein kleiner Mensch heranwächst. Sicherlich haben Sie als Eltern schon lange vor der Geburt Vorstellungen von Ihrem Kind und von dem gemeinsamen Leben entwickelt. Sie sind bereit, es zu umsorgen und ihm Ihre Liebe und Zuwendung zu schenken. Dennoch müssen auch Sie Ihr Kind mit all seinen Eigenheiten und Bedürfnissen erst noch kennenlernen.
Jedes Kind entwickelt sich in seinem individuellen Tempo und auf seine eigene, einzigartige Weise. Es hat seine persönlichen Stärken und Schwächen, Vorlieben und Abneigungen. Auch wie viel Anregung und Abwechslung, wie viel körperliche Nähe und gefühlsmäßige Zuwendung ein Kind braucht, ob es eher ruhig oder lebhaft ist, ob es viel oder wenig schreit, ist von Kind zu Kind ganz verschieden.
Wie deutlich ein Kind seine unterschiedlichen Wünsche und Bedürfnisse mitteilt, ist ebenfalls bei jedem Kind anders. Damit sich ein Kind entwickeln und seine Fähigkeiten entfalten kann, ist es auf den Schutz, die Fürsorge und Zuwendung seiner Eltern angewiesen.
Es braucht
- Nähe und Geborgenheit,
- Schutz und Sicherheit,
- Zuwendung und Anerkennung,
- Austausch und Anregung.
Es braucht Verständnis und Aufmerksamkeit gegenüber seinen persönlichen und entwicklungsbedingten Eigenheiten und Bedürfnissen sowie die Bereitschaft seiner Eltern, diese Bedürfnisse zuverlässig zu befriedigen:
- das Bedürfnis nach Spiel und Bewegung,
- nach Erkundung und Erforschung,
- nach Eigenständigkeit und Unabhängigkeit.
Das Kennenlernen Ihres Babys und das gegenseitige vertraut werden bedeutet für Sie als Mutter oder Vater, Ihr Kind mit all seinen Eigenheiten „lesen“ zu lernen, auf sein Verhalten zu achten und sich von seinen Bedürfnissen leiten zu lassen.
Bereits das Neugeborene kann sehen und hören, schmecken und riechen; es kann fühlen und spürt, wenn es gehalten oder getragen wird.
- Schon kurz nach der Geburt nimmt das Baby von sich aus Kontakt zu Ihnen auf, indem es vielleicht Ihre Finger umklammert.
- Es entspannt sich beim Klang Ihrer Stimme.
- Es schläft zufrieden in Ihrem Arm ein, wenn Sie es wiegen.
- Es kann aber auch seinen Unmut oder sein Unbehagen ausdrücken, indem es zum Beispiel unruhig ist, quengelt oder schreit.
Eltern und Kind: Im Miteinander wachsen
Je besser Sie und Ihr Baby aufeinander eingespielt sind, umso stärker macht Ihr Kind die Erfahrung, dass es mit seinem Verhalten etwas bewirken kann:
- Ihr Baby mustert zum Beispiel Ihr Gesicht und sucht Ihren Blick. Als „Antwort“ schauen Sie es vermutlich aufmerksam und liebevoll an. An seinem zufriedenen Gesicht erkennen Sie, dass es sich wohl und „verstanden“ fühlt.
- Ihr Baby schaut Sie an und lächelt, Sie lächeln zurück und sprechen mit ihm.
- Ihr Baby ist unruhig, Sie versuchen es zu beruhigen. Vielleicht sprechen Sie mit sanfter Stimme, streicheln ihm über den Kopf, wiegen es auf dem Arm oder legen es sich auf den Bauch, damit es Ihre Nähe spürt.
- Ihr Baby schaut interessiert nach einem Spielzeug, Sie reichen ihm dieses Spielzeug.
Getragen werden beruhigt, entspannt und fördert den Austausch zwischen dem Baby und seinen Eltern. Anfängliche Unsicherheiten sind normal und verständlich.
Oft fühlen sich Eltern anfangs unsicher mit ihrem Baby. Das ist normal und verständlich, vor allem wenn Sie noch keine Erfahrung als Eltern haben oder das Kind mit einer Behinderung oder Erkrankung auf die Welt gekommen ist. Natürlich können und müssen Sie auch als Eltern nicht perfekt sein. Im Alltag mit Ihrem Kind werden Sie immer wieder an Ihre Grenzen stoßen und auch Fehler machen. Das gehört dazu und zum Glück brauchen Kinder auch keine perfekten Eltern. Sie brauchen vielmehr Eltern, auf die sie sich verlassen können und bei denen sie sich sicher und geborgen fühlen.
Quelle: www.kindergesundheit-info.de
Und dann gibt es ja auch noch das Bild der idealen Familie, in der alle immer glücklich und verständnisvoll sind, möglichst mit frisch gewaschenem und gebügeltem Hemd. Dabei ist doch jede Form von Familie - ob alleinerziehender Elternteil, gleichgeschlechtliche Eltern, Patchworkfamilien etc. - richtig und gut, so wie sie ist. Unrealistische Erwartungen an ein Familienleben können zu Problemen und Krisen innerhalb der Familie führen.
Manchmal kann man den Eindruck gewinnen: Egal wie man es macht, man macht es falsch! Bleibt die Mutter die ersten drei Jahre zuhause, wirft man ihr vor, eine „Glucke“ oder ein „Hausmütterchen“ zu sein. Wenn sie frühzeitig nach der Geburt wieder arbeiten geht, betitelt man sie als „Rabenmutter“ (einen Begriff, den es übrigens nur im Deutschen gibt). Eine schwierige Gratwanderung für jede Frau und Mutter. Wenn man es allerdings ohnehin nicht allen recht machen kann, kann man es auch so machen, wie man es selbst für sich am besten hält. Es braucht seine Zeit, den Familienalltag nach und nach gemeinsam zu gestalten. Ein guter Anfang ist, sich von unrealistischen Erwartungen abzugrenzen und ein Gefühl für die eigenen Grenzen und Bedürfnisse zu entwickeln. Ein Austausch mit anderen Müttern kann da sehr hilfreich sein. Beispielsweise kann man bei diversen Eltern-Kind-Kursen andere Mütter kennen lernen und oft wird man feststellen, dass andere Frauen die gleichen Probleme und Fragen haben.
Aber auch für Männer sind die Veränderungen nicht leicht und die Erwartungen hoch. Männer müssen ihren Weg zwischen Ernährer und engagiertem Hausmann finden. Auf der einen Seite wird erwartet, dass sie ebenfalls Elternzeit nehmen (nach dem neuen Gesetz zumindest zwei Monate), auf der anderen Seite dürfen sie ihre Arbeitsstelle nicht gefährden. Mehr noch, sie sollten möglichst Karriere machen, um ihre Familie finanziell gut zu versorgen. Diese Erwartungen sind völlig überzogen und nicht erfüllbar. Daher ist es wichtig, eigene Werte und Rollenvorstellungen zu entwickeln, um seinen eigenen Weg zu finden. Im Gespräch mit der Partnerin können Erwartungen an den anderen besprochen und Zuständigkeiten geklärt werden. Eine klare Absprache im Vorfeld kann solche Krisen vermeiden!
Durch die dritte Person im Bunde entsteht ein komplett neues Familienbild, in dem jeder seine Rolle hat – eine andere als bislang. Die Geburt eines neuen Erdenbürgers hat Bewegung in das Familienleben gebracht. Während der Schwangerschaft entwickeln Frau und Mann bestimmte Vorstellungen von ihrem zukünftigen Familienleben. Man macht sich Gedanken über seine bevorstehenden neuen Aufgaben und über die Erwartungen, die andere Menschen an einen haben.
Wenn aus Paaren Eltern werden, stellen sich ihnen unvermittelt viele Aufgaben und sie müssen plötzlich eine Menge Eindrücke verarbeiten. Auch wenn bereits viele Monate klar war, dass nun bald ein kleiner neuer Mensch in ihre Mitte treten wird, ist er dann doch plötzlich da. Wenn auch vor der Geburt alles besprochen, organisiert und geregelt wurde, so ist dann doch alles anders. Es muss einiges neu bedacht werden, wenn das Baby da ist.
Eltern können diese neuen Aufgaben am besten als Team lösen. Es braucht nur seine Zeit, bis man zu einem Team zusammengewachsen ist. Wie wollen wir als Familie leben? Und welche Vorstellungen bringt jeder aus der eigenen Herkunftsfamilie mit? Das sind Fragen, über die es sich nachzudenken lohnt!
In der Organisation des gemeinsamen Alltags (die viel Kraft und Zeit beansprucht), gehen häufig persönliche Gespräche unter. Diese sind aber wichtig für eine gute Basis. Beziehungen können auf Dauer nicht nur über das Kind definiert werden.
Die erste Zeit zu dritt ist geprägt von Schatten- und Lichtstunden. Doch auch wenn ein Baby ein besonderer Anlass zur Freude ist, kommt bei manchen Frauen noch gar keine richtige Freude auf. Ein Stimmungstief in den ersten zehn Tagen nach der Geburt ist vielen unter dem Namen „Babyblues“ bekannt. Von diesem postpartalen (lat.: post = nach, partus = Niederkunft) Stimmungstief sind ungefähr 50 bis 80 Prozent der Mütter kurzfristig betroffen. Typische Merkmale dafür sind: Traurigkeit und häufiges Weinen, Empfindsamkeit und Stimmungsschwankungen, Müdigkeit und Erschöpfung, Schlaf- und Ruhelosigkeit, Ängstlichkeit und Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten.
Weniger bekannt sind die postpartale Depression und Psychose. Die postpartale Depression kann jederzeit im ersten Jahr nach der Entbindung entstehen. Die Krankheit entwickelt sich schleichend und wird graduell von leicht bis schwer abgestuft. Merkmale hierfür sind: Müdigkeit, Erschöpfung, Energiemangel, Traurigkeit, häufiges Weinen, Schuldgefühle, inneres Leeregefühl, allgemeines Desinteresse und sexuelle Unlust, zwiespältige Gefühle dem Kind gegenüber, Konzentrations- und Appetitstörungen, Ängste, Panikattacken usw.
Eine postpartale Psychose kann aus einer Depression entstehen. Vorwiegend entwickelt sie sich allerdings in den ersten beiden Wochen nach der Entbindung. Sie ist die schwerste Form der nachgeburtlichen Krise und tritt bei 0,1 bis 0,3 Prozent der Mütter auf.
Eine seelische Krise nach der Geburt ist also nicht selten. Bei fast 100 Prozent der Betroffenen klingt die Depression wieder vollständig ab, in manchen Fällen ist dafür professionelle Hilfe notwendig. Als Partner oder Freund ist es wichtig, der betroffenen Mutter Zuwendung zu geben: zuhören, versuchen zu verstehen und ihre Gefühle ernst nehmen. Nehmen Sie ihr möglichst viele Alltagsaufgaben ab und verwöhnen Sie sie, so dass sie viel Ruhe, Erholung und Schlaf bekommt. Dennoch beziehen Sie sie mit kleinen Aufgaben in den Tagesablauf mit ein. Eine gewisse Struktur des Tages kann der Betroffenen helfen, den Tag zu überstehen.
Weitere Informationen:
Verein „Schatten & Licht – Krise nach der Geburt e.V.“
Geschäftsstelle: Obere Weinbergstraße 3, 86465 Welden, Tel. 08293 / 965864
www.schatten-und-licht.de
Das Café Kinderwagen findet dienstags von 9.30 bis 11 Uhr im Gebäude Bahnhofstraße 11a (1.OG links über dem Raiffeisenmarkt) statt.
Schwangere und Eltern mit Kindern bis zu zwölf Monaten sind herzlich willkommen, um mit anderen Eltern ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen auszutauschen. Sie erhalten Informationen zu allgemeinen Fragen der Erziehung und Säuglingsentwicklung von der Fachkraft der Frühen Hilfen der Stadt Verl und einer Familienkinderkrankenschwester des Vereins Sonnenblume e. V.
Kontakt:
Stadt Verl
Katharina Kerkhoff
Tel. 05246 / 961 618
katharina.kerkhoff@verl.de
Vor allem beim ersten Kind sind Eltern häufig unsicher, wie sie das Verhalten und den Zustand ihres Kindes einschätzen sollen: Ist das Fieber nur eine Begleiterscheinung eines an sich harmlosen Infekts oder steckt doch etwas Ernsthafteres dahinter? Hat das Kind einfach zu viel durcheinandergegessen und sich den Magen verdorben oder rühren die Bauchschmerzen von einem Infekt? Ist das Kind wirklich krank oder braucht es vielleicht heute einfach nur besonders viel Zuneigung?
Hier erfahren Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
Dr. Annette Weeg
Esther Ehle
Dr. Lisa Henrichfreise
Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin
Bahnhofstraße 8
Tel. 05246 / 933903
Dr. Anna Kleinerüschkamp
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Zum Meierhof 35
Tel. 05246 / 8908
Bären-Apotheke, Gütersloher Straße 35, Tel. 05246 / 702828
Fürst-Wenzel-Apotheke, Paderborner Straße 442, Tel. 05246 / 1617
Markt Apotheke, Bahnhofstraße 8, Tel. 05246 / 936388
Apotheken-Notdienst (bundesweit), Tel. 0800 / 0022833
Polizei
Polizei-Notruf, Tel. 110
Polizeiwache Verl, Tel. 05246 / 99814
Polizeiwache Schloß Holte-Stukenbrock, Tel. 05207 / 91620
Feuerwehr
Feuerwehr-Notruf, Tel. 112
Notruf Rettungsdienst mit Notarzt, Tel. 112
Krankentransporte, Tel. 19222
Ärztlicher Notfalldienst:
Tel. 116117
Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 bis 8 Uhr am Folgetag;
Mittwoch und Freitag von 13 bis 8 Uhr am Folgetag;
Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 8 bis 8 Uhr am Folgetag.
Anrufe bei der Notdienstzentrale sind kostenpflichtig (maximal 14 ct/min aus dem Festnetz und maximal 42 ct/min aus Mobilnetzen).
In lebensbedrohlichen Situationen rufen Sie bitte unbedingt weiterhin den Rettungsdienst unter der Nummer 112.
Weitere Notfall-Hilfen:
Zahnärztlicher Notfalldienst, Tel. 01805 / 986700 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz)
Gynäkologischer Notfalldienst, Tel. 05241 / 19292
Psychosozialer Krisendienst, Tel. 05241 / 531300
Telefonseelsorge, Tel. 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222
Kinder- und Jugendtelefon, Tel. 05241 / 823333
Frauenhaus, Tel. 05241 / 34100
Weißer Ring (Hilfe für Kriminalitätsopfer), Tel. 116006 (kostenlos, montags bis sonntags von 7 bis 22 Uhr)
Verl ist eine familienfreundliche Stadt mit vielen Angeboten für Familien in den Bereichen Bildung und Sport. Eine Auswahl von Anbietern finden Sie unten auf dieser Seite - alle Anbieter aufzuzählen, würde den Rahmen dieses Elternbegleiters sprengen.
Zum Droste-Haus, das vom Jugendaustauschwerk im Kreis Gütersloh e. V. getragen wird, gehören unter anderem folgende Bereiche:
- Internationale Begegnungen und Freizeiten
- Familienbildungsstätte
- Familienzentrum Stadt Verl
- Verbundfamilienzentrum mit der Katholischen Kindertageseinrichtung St. Christophorus Verl
Angebote für Eltern mit oder ohne Baby (beispielhaft):
- Rückbildungsgymnastik
- Babymassage (Elternteil mit Baby ab Geburt)
- PEKiP-Kurse / Eltern-Baby-Kurse
- Kontaktgruppen
- Erste Hilfe am Kind
- Vorträge
- Familienfreizeiten (Eltern mit Kindern zwischen 0 und 10 Jahren)
- Musikgarten (Elternteil mit Baby ab 6 Monaten)
Außerdem finden vormittags, teilweise auch nachmittags und an manchen Wochenenden verschiedene Kurse mit kostenloser Kinderbetreuung statt.
Kontakt:
Droste-Haus
Schillingsweg 11
Tel. 05246 / 2973
info@droste-haus.de
www.droste-haus.de
Stadtfamilienzentrum
Das Droste-Haus ist das Familienzentrum der Stadt Verl. Es werden Angebote für alle Generationen vorgehalten, die von Betreuungsangeboten für Babys und Kleinkinder bis zu Gesprächskreisen für Frauen über 50 Jahren reichen.
Ein Auszug aus den Angeboten:
- Offenes Elterncafé
- Beratungsangebote
- Familienbildungsangebote für Eltern mit Kind oder mit kostenloser Kinderbetreuung
- Vermittlungsstelle für Tagesmütter und -väter
- Betreuungsangebote für Kinder zwischen 18 Monaten und 3 Jahren
- Aktionen zu besonderen Anlässen
- Familienferien, z. B. für Familien mit Kleinkindern
- Vorträge zu pädagogischen und nicht erziehungsbezogenen Themen
- Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik
- Familienpaten
- Babysitter-Vermittlungsstelle
Kontakt:
Familienzentrum im Droste-Haus
Schillingsweg 11
Tel. 05246 / 2973
info@droste-haus.de
www.droste-haus.de
Landesfamilienzentren
In Verl gibt es derzeit vier Landesfamilienzentren. Zwei bis drei Kindertageseinrichtungen haben sich jeweils zusammengeschlossen und ein Verband-Familienzentrum gebildet. Sie sind für alle Familien im Umfeld ihrer Einrichtung ansprechbar und bieten folgende Angebote an, zum Beispiel:
- Vorträge
- Eltern-Kind-Aktionen
- Infos zur Tagespflege/Tagesmütter
- Elternberatung
- Sprachförderung
Alle Familienzentren arbeiten eng zusammen, damit ein gutes Angebot für Verler Familien entsteht. Bei Fragen rund um die Erziehung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familienzentren gerne zur Seite.
Kolping-Familienzentrum Verl
Adolph Kolping Kindergarten
Roggenkamp 1, Tel. 05246 / 930677
kolping@kolping-kitas-verl.de
St. Franziskus Kindertagesstätte
Lindenstraße 91, Tel. 05246 / 700553
franziskus@kolping-kitas-verl.de
Familienzentrum Verl & Sürenheide
Katholische Kindertageseinrichtung St. Judas Thaddäus
Thaddäusstraße 6, Tel. 05246 / 83568
sjt@fz-verl-suerenheide.de
Katholische Kindertageseinrichtung St. Anna
St.-Anna-Straße 31, Tel. 05246 / 2712
st-anna-kindergarten@st-anna-verl.de
Städtische Kindertageseinrichtung Sürenheide
Posener Straße 1, Tel. 05246 / 9366744
kita.suerenheide@verl.de
Familienzentrum Verl-West
Kath. Kindertageseinrichtung St. Christophorus
Östernweg 32, Tel. 05246 / 81820
st-christophorus-kindergarten@st-anna-verl.de
Droste-Haus
Schillingsweg 11, Tel. 05246 / 2973
info@droste-haus.de
Familienzentrum Kaunitz & Bornholte
Katholische Kindertageseinrichtung Arche Noah
Peitzweg 23, Tel. 05246 / 931880
arche-noah-kaunitz@web.de
Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Strolche
Zum Furlbach 11, Tel. 05246 / 5461
kita.kleinestrolche@verl.de
Katholische Kindertageseinrichtung St. Martin
Tulpenweg 23, Tel. 05246 / 7755
st-martin-kindergarten@st-anna-verl.de
Familienzentrum Quintus
Ev. Kindertageseinrichtung Am Bühlbusch
Am Bühlbusch 10, Tel. 05246 / 6798
kindergarten@ev-kirche-verl.de
Kindertageseinrichtung Marco Polo
Anne-Frank-Weg 2, Tel. 05246 / 5039830
kita-marco-polo@von-laer-stiftung.de
DRK-Kindertageseinrichtung
Arndtstraße 34, Tel. 05246 / 1331
karin.berning@drk-guetersloh.de
In diesem Flyer finden Sie eine Übersicht über Veranstaltungsangebote der Familienzentren:
Veranstaltungen 2024 (PDF-Datei | 201,7 KB)
In der Bibliothek Verl finden Sie mehr als 10.000 Medien für Kinder, darunter Bücher, Zeitschriften, CDs, DVDs, Tonies und Tonieboxen sowie Gesellschaftsspiele. Sie können diese kostenfrei ausleihen.
Im Kinderbereich laden gemütliche Plätze zum gemeinsamen Lesen ein. Auf dem großen Lesenetz über dem Kinderbereich können es sich die Kleinen auch allein zum Schmökern und Bilderbücher ansehen bequem machen. In extra abgetrennten Bereichen können ältere Kinder Konsolenspiele ausprobieren oder sich Hörbücher anhören. So ist für jedes Alter ganz sicher etwas dabei.
Open Library
Die Open Library ist ein "Selbstbedienungsangebot", das Ihnen die Nutzung auch außerhalb der regulären, personalbesetzten Öffnungszeiten ermöglicht.
Weitere Informationen zur Bibliothek und den Öffnungs- bzw. Servicezeiten finden Sie auf der Webseite der Bibliothek.
Freibad
Im Freibad der Stadt Verl (Zum Meierhof 91) erwartet Familien ein großzügiger Spiel- und Schwimmbereich. Kinder und Jugendliche können sich auf eine tolle Breitrutsche freuen, auf der sie zu dritt oder viert gleichzeitig ins Wasser rutschen können. Eine Liegewiese, die vor allem für Familien vorgesehen ist, ergänzt den familiengerechten Schwimm-, Spiel- und Aufenthaltsbereich, der durch entsprechende Bepflanzung schön ruhig und geschützt liegt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zum Freibad.
Kleinschwimmhalle
Auch im Herbst und Winter hält die Stadt Verl mit der Kleinschwimmhalle am Kühlmannweg 20 ein tolles Angebot für kleine Wasserfreunde und ihre Familien vor.
Infomationen zu den Öffnungzeiten und Preisen erhalten Sie auf unserer Themenseite zur Kleinschwimmhalle.
Jeder Ortsteil hat einen eigenen Verein, der sich um die Belange vor Ort kümmert. Die Dorfgemeinschaften bzw. Bürgervereine sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, organisieren Aktionen im Ortsteil und kümmern sich um das nachbarschaftliche Leben. Sie arbeiten zum Teil auch mit dem Familienzentrum im Droste-Haus zusammen.
Bürgerverein Bornholte-Bahnhof
www.huehnerstall-bornholte.de
Bürgerverein Verler Westen
Sebastian Dahlkötter, Tel. 0171 2472056
verler.westen@gmail.com
www.verler-westen.de
Dorfgemeinschaft Kaunitz
Siegfried Erichlandwehr, Tel. 05246 2518
serichlandwehr@t-online.de
www.kaunitz.de
Dorfgemeinschaft Sende
Martina Helfbernd, Tel. 05246 6950
vorstand@dorfgemeinschaftsen.de
Dorfgemeinschaft Sürenheide
info@dg-sürenheide.de
https://de-de.facebook.com/BuergertreffSuerenheide
Evangelische Kirchengemeinde Verl
Erlöserkirche Verl
Paul-Gerhardt-Straße 6
Gottesdienst: sonntags um 10 Uhr
Kinder- und Familiengottesdienste, LIVE-Gottesdienste für Jugendliche und Junggebliebene
An der Erlöserkirche befinden sich auch das Gemeindehaus Verl und das Gemeindebüro.
Auferstehungskirche Sürenheide
Königsberger Straße 39
Gottesdienst: 1. Sonntag im Monat um 10 Uhr
An der Auferstehungskirche befindet sich auch das Jugendhaus Oase.
Kirche mit Kindern - Kindergottesdienst
Parallel zum Gottesdienst der "Großen" wird sonntags in Verl und Sürenheide Kindergottesdienst gefeiert. Groß und Klein beginnen gemeinsam in der Kirche. Nach dem ersten Lied werden die Kinder dann vom Kigo-Team eingeladen, im Gemeindehaus Geschichten aus der Bibel zu hören, zu singen, zu lachen, Geschichten aus der Bibel zu erfahren, zu basteln, zu spielen und zu beten.
Regenbogenkirche
Zehn bis zwölfmal im Jahr (immer am 1. Sonntag im Monat) ist Regenbogenkirche. Das sind Gottesdienste speziell für Familien mit Kindern. Diese sind entweder zusammen mit dem Evangelischen Kindergarten "Am Bühlbusch" oder zusammen mit den Kindern (und Eltern) des Kindergottesdienstes gestaltet. Oder es handelt sich um Tauf-Erinnerungs-Gottesdienste.
An die Taufe erinnern
Die Evangelische Kirchengemeinde Verl arbeitet mit dem Konzept der Tauf-Erinnerung. Das heißt, dass Kinder, Eltern und Paten in den vier Jahren nach der Taufe durch unterschiedliche Bausteine an die Taufe erinnert werden. Zu diesen Bausteinen gehören:
1. das Erinnerungszeichen im Tauf-Gottesdienst
2. die Tauf-Erinnerungs-Gottesdienste nach einem Jahr
3. die Tauf-Erinnerungs-Briefe
4. der Tauf-Erinnerungs-Gottesdienst für alle 4-Jährigen
Kontakt:
Evangelische Kirchengemeinde Verl
Paul-Gerhardt-Straße 6
Tel. 05246 / 3650
gemeindebuero@ev-kirche-verl.de
www.ev-kirche-verl.de
Pastor Christoph Freimuth
Tel. 05246 / 81150
freimuth@ev-kirche-verl.de
Pastor Jens Hoffmann
Tel. 05246 / 7094940
hoffmann@ev-kirche-verl.de
Pastoraler Raum am Ölbach
Angebote:
- Taufe (die Termine für die Taufgottesdienste in den Gemeinden finden Sie unter www.pr-am-oelbach.de oder im jeweiligen Pfarrbüro). Vor der Taufe findet ein Gesprächsabend mit den Eltern und Paten statt.
- Tauferinnerungsgottesdienst
- mehrmals im Jahr Kleinkindergottesdienste
- einmal im Monat Familiengottesdienst
- in St. Judas Thaddäus am 4. Sonntag im Monat, Betreuung der Kinder während der hl. Messe im Pfarrheim
Kontakt:
Pastoraler Raum am Ölbach
www.pr-am-oelbach.de
Pfarrbüro St. Anna Verl
Bürmannstraße 13
Tel. 05246 / 929920
verl@pr-am-oelbach.de
Pfarrbüro St. Maria Immaculata Kaunitz
Fürst-Wenzel-Platz 9
Tel. 05246 / 3486
kaunitz@pr-am-oelbach.de
Pfarrbüro St. Judas Thaddäus Sürenheide
Thaddäusstraße 6
Tel. 05246 / 2562
suerenheide@pr-am-oelbach.de
Nicht jedes der vielen Angebote im Kreis Gütersloh ist leicht zu finden. Aus diesem Grund ist die Idee entstanden, ein Online-System einzurichten, in dem alle bestehenden Beratungs- und Informationsangebote sowie Kontaktadressen kompakt und übersichtlich dargestellt werden.
Viele der Verler und kreisweiten Angebote für Familien mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren finden Sie unter www.familie-gt.de.
Die Kosten für 10 Stunden Rückbildungsgymnastik werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn Sie bis spätestens im 4. Monat nach der Entbindung mit dem Kurs beginnen und bis zum 9. Monat den Kurs abgeschlossen haben. Rückbildungsgymnastik wird an folgenden Orten in Verl und der näheren Umgebung angeboten:
Droste-Haus
www.droste-haus.de
Klinikum Gütersloh
https://www.klinikum-guetersloh.de/kliniken/frauenheilkunde-und-geburtshilfe/geburtshilfe/hebammenkurse/
Elternstart NRW: Elterncafé
Der Eltern-Baby-Treff des Droste-Hauses lädt Eltern mit ihrem Baby im ersten Lebensjahr ein, bei Kaffee und Tee etwas zu verweilen. Parallel zu den Rückbildungskursen hat das Elterncafé geöffnet. Es bietet die Gelegenheit, mit anderen Eltern ins Gespräch zu kommen und sich über aktuelle Familienthemen zu informieren. Das Café wird von einer Kursleiterin begleitet, die Ansprechpartnerin vor Ort ist und den Treff so gestaltet, wie von den Besucherinnen und Besuchern gewünscht.
Termin: jeden Mittwoch von 9 bis 12 Uhr (außer in den Schulferien; ohne vorherige Anmeldung) im Droste-Haus, Schillingsweg 11 in Verl.
Weitere Informationen zum Eltern- und Themencafé (mit vorheriger Anmeldung) erhalten Sie online unter www.droste-haus.de
Café Kinderwagen
siehe Café Kinderwagen in der Navigation
Krabbelgruppen
In Kaunitz, Sürenheide, Sende und Verl gibt es verschiedene Krabbel- oder Kontaktgruppen für Eltern mit Babys. Um genauere Informationen zu erhalten, melden Sie sich bitte bei den unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Ölbach-Frösche
Die seit November 2022 bestehende Spielgruppe "Ölbach-Frösche" trifft sich in den Räumlichkeiten des Ev. Kindergartens "Am Bühlbusch" (Am Bühlbusch 10). Bei den "Ölbach-Fröschen" treffen sich unter der Leitung von Judith Köppen Kinder ab 1 Jahr mit ihren Eltern immer donnerstags von 16 bis 17.30 Uhr zum Spielen, Singen und Erleben.
Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung über das Gemeindebüro der ev. Kirchengemeinde Verl, Tel. 05246 / 3650. Bei Fragen erreichen Sie Judith Köppen per E-Mail unter oelbach-froesche@gmx.de.
Kaunitz:
halbjährlich neue Gruppen (nach Geburtsmonaten der Kinder) im katholischen Pfarrheim (neben der kath. Kirche St. Maria Immaculata);
Organisation über die Kolpingsfamilie Kaunitz (Mitgliedschaft eines/r teilnehmenden Erwachsenen in der Kolpingsfamilie erforderlich, 42 €/Jahr)
Kontakt: Katharina Richert, Tel. 0151 / 504 330 48 oder 05246 / 700445
Verl:
Kontaktgruppen im Droste-Haus
Kontakt: Droste-Haus, Schillingsweg 11, Tel. 05246 / 2973
Verein "Eltern für Kinder"
Der Verein "Eltern für Kinder" ist eine Elterninitiative, die sich bereits vor mehr als 20 Jahren gegründet hat. Die Elterninitiative bietet:
- Krabbelgruppen für Kinder ab sechs Monaten bis zwei Jahre – einmal in der Woche treffen sich Eltern mit ihrem Kind zusammen mit einer Erzieherin für 90 Minuten, um zu spielen, zu singen und zu basteln. Es gibt mehrere Gruppen, in denen jeweils die Kinder ungefähr gleich alt sind. In einer Gruppe sind ca. zehn Kinder. Anmeldungen sind jederzeit möglich.
- Im Spielkreis werden Kinder ab 18 Monaten bis zum Kindergarteneintritt von einer Erzieherin und zwei Elternteilen betreut.
Kontakt:
Eltern für Kinder e. V.
Goethestraße 28
Tel. 05246 / 7666
www.efk-verl.de
Eltern-Kind-Gruppe im Treffpunkt Grenzenlos
Eltern und Kinder im Alter von 0-6 Jahren lernen spielerisch die deutsche Sprache und Kultur kennen. Vier Mal in der Woche treffen sich Familien mit Parvin Sadeghi und Cristina Tarhas zum gemeinsamen Singen, Malen, Vorlesen, Spielen und um die Umgebung von Verl kennenzulernen sowie neue Freunde zu finden.
Termine: montags, dienstags, mittwochs und donnerstags jeweils von 9 bis 12 Uhr.
Anmeldung an den Kurstagen. Wenn Platz ist, kann man mitmachen oder kommt auf die Warteliste.
Kontakt: Droste-Haus, Margret Lütkebohle, Tel. 05246 / 2973
Treffpunkt Grenzenlos
Wilhelmstraße 23, Tel. 05246 / 5030170
info@treffpunkt-grenzenlos.de
Eltern-Kind-Gruppe für Familien mit Migrationshintergrund
Nähere Infos: Flyer Eltern-Kind-Gruppe (PDF-Datei | 474,0 KB)
Das Patenschaftsmodell richtet sich an junge Familien, die sich aus unterschiedlichen Gründen Unterstützung wünschen, und an engagierte Verlerinnen und Verler, die Lust und Zeit haben, sich in ihrem Ortsteil einzusetzen. Das Droste-Haus möchte sie als Partnerinnen und Partner zusammenbringen.
Vor allem jungen Familien ohne soziales Netz und Verwandtschaft vor Ort fehlt oft eine „Nachbarin“ oder ein "Nachbar". Jemand, der einfach mal da ist, mit dem man reden kann, der sich mit dem Baby beschäftigt, der sich in der Stadt auskennt. Als Patin oder Pate erhält man die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und sich mit der eigenen Lebenserfahrung sinnvoll im eigenen Ortsteil zu engagieren.
Mehr Infos gibt es auf der Webseite des Droste-Hauses.
Babyschwimmen ist eine wertvolle frühkindliche Förderung und Wassergewöhnung. Neben einem abwechslungsreichen Kurskonzept wird Eltern zum Beispiel auch ein Unterwassershooting angeboten.
Swim & Gym Inga Fastabend
Lerchenweg 115, Tel. 05246 / 8099299
www.swim-gym.de
Welle/JärveSauna - Stadtwerke Gütersloh
Gütersloh, Stadtring Sundern 10
LINK zum Kursprogramm
Schwimm- und Sportclub '90 Schloß Holte-Stukenbrock e. V.
Hallenbad Schloß Holte-Stukenbrock, Am Hallenbad 1, Schloß Holte-Stukenbrock
https://ssc90.de
PEKiP oder Delfi begleitet Sie und Ihr Baby mit Spiel- und Bewegungsanregungen durch das erste Lebensjahr. Beim Besuch eines PEKiP- oder Delfi-Kurses wird den Eltern vermittelt, die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen und dem Baby wird ermöglicht, erste soziale Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen. Zudem gibt es Zeit zum Austausch mit anderen Eltern und der Gruppenleiterin oder dem Gruppenleiter.
Kangatraining und Fit dank Baby sind der umfassende Begriff für Sport während und nach der Schwangerschaft. Sie haben sich spezialisiert auf Sport mit dem Baby, Tanz mit dem Baby, Fitness während und nach der Schwangerschaft.
Im Liedergarten bekommen die Eltern Anregungen zum musikalischen Spielen mit ihrem Baby.
Bei der Babymassage wird über die Massagegriffe hinaus Wissen über die ganzheitliche, ayurvedische Gesundheitslehre vermittelt. Das Baby und auch die Mama sollen sich rundum wohl und vertraut fühlen und von Haut zu Haut das Beisammensein genießen.
Droste-Haus
Schillingsweg 11, Tel. 05246 / 2973
www.droste-haus.de
Babymassage und Liedergarten
Swim & Gym, Inga Fastabend, Lerchenweg 115, Tel. 05246 / 8099299
www.swim-gym.de
Kanga-Training
Elke Janka, Tel. 0171 / 7468087
elki@kangatraining.de
Fit dank Baby
Lea Brock, Tel. 0173 / 1957899
https://www.fit-dank-baby.de
Die Volkshochschule Harsewinkel - Schloß Holte-Stukenbrock - Verl bietet ein breitgefächertes Programm zum Beispiel zu folgenden Themen an:
- Sprachkurse und Integrationskurse
- Babysitter-Pass
- Koch- und Malkurse für Kinder u.v.m.
- Vorträge und Veranstaltungen zu erzieherischen Themen
Mehr Infos finden Sie auf der Webseite der Volkshochschule.
Purzelturnen der Turnzwerge (Krabbelalter bis 2 Jahre)
Hier sind alle Kinder gemeinsam mit einem Eltern- oder Großelternteil zum „Purzelturnen“ eingeladen. In 60 bewegenden Minuten wird gemeinsam mit dem Einsatz unterschiedlichster Hilfsmittel die kindliche Wahrnehmung geschult. An Bewegungsbaustellen und durch Kleingeräte werden die Bewegungsabläufe der Kleinsten gestärkt und gefördert.
Eltern-Kind-Turnen (2-4 Jahre)
Etwa ab dem zweiten Lebensjahr wachsen die Ansprüche, um beim Spielen und Toben alle Sinne zu aktivieren. Nach Herzenslust zu rennen, springen, über Hindernisse zu klettern und sich mit Gleichaltrigen zu erproben ist beim Eltern-Kind-Turnen problemlos möglich. Die Angebote werden von den qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern des TV Verl sehr abwechslungsreich gestaltet. Oft wird an einer aufgebauten Gerätelandschaft geturnt, so dass die Kleinen mal schnell, mal langsam, vor- oder rückwärts einen Parcours bewältigen können.
Kontakt:
TV Verl – Turnverein von 1912 Verl e. V.
St.-Anna Straße 34a
Tel. 05246 / 3123
info@tv-verl.de
Die Termine und Veranstaltungsorte der Turnangebote finden Sie auf der Webseite des TV Verl.
Die Stadt Verl unterhält mehr als 30 öffentlich zugängliche Spielplätze für unterschiedliche Altersgruppen mit jeder Menge Angeboten für Spiel und Spaß. Hier finden Sie eine Übersicht der Spielplätze.
Neben den Spielplätzen gibt es verteilt im Stadtgebiet weitere Freizeitanlagen zu entdecken. Dazu gehören unter anderem
- Skateborad-Anlagen
- Rad-Cross-Anlagen
- Boulderwand
- Rollhockeyfeld
- Jugendtreffpunkte
Ein Alleinerziehenden-Treff findet an jedem 1. Freitag im Monat in der Kita Marco Polo (Anne-Frank-Weg 2) statt. Von 16 bis 17.30 Uhr sind alle Interessierten zu einem gemeinsamen Austausch mit anderen Eltern willkommen. Kommen Sie doch einfach mal vorbei!
Ein Merkmal für die Familienfreundlichkeit einer Stadt ist ein gutes Netz der Kinderbetreuung. In Verl gibt es ausreichend Kindergartenplätze für Dreijährige, aber auch zahlreiche Möglichkeiten, bereits jüngere Kinder betreuen zu lassen. Vor allem Familien, die nicht die Möglichkeit haben, ihr Kind oder Baby (mal) bei einem Verwandten oder Bekannten betreuen zu lassen, sind auf gute Betreuungsstrukturen vor Ort angewiesen.
In der Stadt Verl gibt es 14 Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen Angeboten. Nähere Informationen über die pädagogische Arbeit sowie die Öffnungs- und Betreuungszeiten können direkt in den Einrichtungen eingeholt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen in Verl.
Sie möchten für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung einen Platz? Dann können Sie sich an folgenden Punkten orientieren:
Welche ist die richtige Einrichtung für mein Kind und uns?
Die Kindertageseinrichtungen unterscheiden sich zum Beispiel in der Konzeption, der Ausrichtung (abhängig vom Träger der Einrichtung), der Arbeit, der räumlichen Ausstattung usw. Zuerst sollten Sie allerdings darauf achten, welches Aufnahmealter die Einrichtung hat und welche Öffnungszeiten. Das und alle weiteren Kriterien können Sie am besten vor Ort klären.
Wo melde ich mein Kind an?
Sie können sich direkt in den Kindertageseinrichtungen informieren. Im Elternportal LITTLE BIRD unter portal.little-bird.de/Suche/Verl finden Sie schnell und unkompliziert alle Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen in Verl und können Ihr Kind mit wenigen Klicks direkt anmelden.
Wann melde ich mein Kind an?
In der Stadt Verl finden für alle Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für einen Platz im neuen Kita-Jahr bis Ende Dezember statt.
Wann werden neue Kinder aufgenommen?
In der Regel beginnt das Kindergartenjahr am 1. August jeden Jahres. Das Jugendamt ist auch bei der Vermittlung eines Kitaplatzes im laufenden Jahr behilflich, wenn ein dringender Bedarf besteht.
Meine Elternzeit endet zu einem anderen Zeitpunkt, daher benötige ich den Platz früher/später. Was kann ich tun?
Nach vorheriger Terminabsprache können auch zu anderen Zeiten Kinder aufgenommen werden, wenn Plätze bisher nicht besetzt wurden oder beispielsweise durch den Umzug einer Familie Plätze frei wurden.Da die Elternzeit der Familien sehr individuell endet, ist es wichtig, diese Zeiten / Termine der Einrichtungen für einen möglichen Wiedereinstieg in den Beruf bereits im Vorfeld zu bedenken.
Ab einem Jahreseinkommen von zurzeit über 30.000 Euro müssen Sie einen Elternbeitrag für den Platz Ihres Kindes bezahlen. Über Ihren individuellen Beitrag können Sie sich bei der Stadt Verl beraten lassen.
Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform, die von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater wahrgenommen wird. Diese Betreuungsform wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Die Kindertagespfle wird von einer qualifizierten Tagespflegeperson ausgeübt und ist ein alternatives gleichberechtigtes Angebot zu den Kindertageseinrichtungen. Die Betreuung Ihres Kindes erfolgt in den meisten Fällen im Haushalt der Tagespflegeperson. Es kann aber auch eine Betreuung im eigenen Haushalt stattfinden.
Nähere Informationen finden Sie auf dieser Themenseite.
Oft ist es gut, einen Plan B zu haben. Wenn es um kleine Kinder geht, kann das „B“ zum Beispiel für „Babysitter“ stehen. Einen Nachmittag in der Woche „kindfrei“ zu haben, kann Eltern neue Kraft und Geduld geben. Vielleicht kennen Sie ein Mädchen oder einen Jungen aus der Nachbarschaft oder Verwandtschaft, die oder der Lust hat, mit Ihrem Baby zu spielen oder spazieren zu gehen? Fragen Sie doch einfach mal nach!
Kennen Sie niemanden, der passend wäre oder Zeit hätte, können Sie sich auch an das Droste-Haus wenden. Das Droste-Haus bietet eine kostenlose Babysittervermittlung an. Sie können sich dort beraten lassen und werden bei Ihrer Suche unterstützt. Das Droste-Haus bildet selbst Jugendliche ab 14 Jahren zu Babysittern aus, die anschließend vermittelt werden. Ansprechpartnerin im Droste-Haus ist Simone Pankoke, s.pankoke@droste-haus.de.
Tipps für einen guten Start mit einem Babysitter
- Nutzen Sie die ersten Treffen, um sich gegenseitig kennen zu lernen.
- Vereinbaren Sie mit Ihrem Babysitter die Arbeitszeiten so, dass Sie nicht gleich nach Ankunft des Sitters zu einem Termin müssen.
- Erklären Sie Ihrem Babysitter die Regeln, an die sich Ihr Kind halten soll (darf es fernsehen, Süßigkeiten essen, etc.).
- Zeigen Sie Ihrem Babysitter, wie die wichtigsten Geräte im Haus funktionieren.
- Klären Sie ab, wie mit eingehenden Anrufen umgegangen werden soll.
- Hinterlassen Sie immer eine Liste mit den wichtigsten Telefonnummern (Polizei, Feuerwehr, Arzt, wo Sie zu erreichen sind, etc.).
- Zeigen Sie Ihrem Babysitter Ihre Wohnung/Ihr Haus. Sagen Sie ihm, welche Räume tabu sind.
- Zeigen Sie, wo der Erste-Hilfe-Kasten steht. Und sprechen Sie darüber, was Sie in einem Notfall von ihm erwarten (wer soll zum Beispiel zuerst angerufen werden).
- Besprechen Sie ggf. Regeln für den Babysitter (Umgang mit Fernsehen, Telefon, Besuch von Freunden).
Im Folgenden finden Sie Beratungsstellen und Hilfsangebote speziell zu Themen und Problemen, die in der ersten Zeit mit dem Baby auftreten und aktuell werden können. Wir haben uns bemüht, eine möglichst vollständige Übersicht zu schaffen. Vorrangig werden Angebote direkt in Verl genannt. Falls es vor Ort keine Angebote gibt, sind Stellen in der Umgebung und in Gütersloh aufgelistet.
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (SGB VIII). Es ist das natürliche Recht und die Pflicht von Eltern, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen. Das Jugendamt unterstützt dabei Eltern, Erziehungsberechtigte und junge Menschen. Hierzu gehört insbesondere:
- Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen,
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen,
- positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien und eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Ihr Kontakt
Was ist die elterliche Sorge?
Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes sowie die Vertretung des Kindes.
Wer hat die elterliche Sorge?
Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern:
1. wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind,
2. wenn die Eltern nach der Geburt einander heiraten und zuvor die Vaterschaft wirksam festgestellt wurde,
3. wenn die nicht verheirateten Eltern erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen). Solche Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, was zum Beispiel beim Notar oder beim Jugendamt erfolgen kann.
Geben die Eltern keine Sorgeerklärungen ab und sind sie nicht miteinander verheiratet, so hat die volljährige Mutter die elterliche Sorge allein. Ein gemeinsames Sorgerecht bleibt durch Trennung und/oder Scheidung der Eltern unverändert bestehen, außer es liegt eine anderslautende gerichtliche Entscheidung vor. Beratungen zur elterlichen Sorge erfolgen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes
Die Arbeit der Frühen Hilfen beinhaltet:
- Willkommensbesuche für Neugeborene und ihre Eltern
- Netzwerkkoordination in der Altersgruppe von 0-3 Jahren
- Café Kinderwagen
- Beratung und Information von Eltern mit Kindern zwischen 0 und 3 Jahren zu Unterstützungsangeboten in Fragen der Kindesentwicklung
- Einsatzkoordinierung der aufsuchenden, gesundheitsorientierten Familienbegleitung
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist eine offene Anlaufstelle für Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche bei Erziehungsfragen sowie familiären Problemen aller Art.
Die Aufgaben des ASD sind zum Beispiel:
- Hilfe bei Erziehungs-, Beziehungs- oder Schulschwierigkeiten
- Unterstützung bei Trennung oder Scheidung: gemeinsame Entwicklung einer einvernehmlichen Elternvereinbarung zum Sorge- und Umgangsrecht sowie Begleitung der Kinder während und nach der Trennung
- Mitwirkung beim Familiengericht
- Hilfen für Alleinerziehende
- Unterstützung von Eltern, Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Information über weitere Beratungs- und Hilfsangebote
- Gewährung von individuellen Erziehungshilfen
Ihre Kontakte:
Bezirk I - Sürenheide
Stefanie Meier
Tel. 05246 / 961 285
stefanie.meier@verl.de
Bezirk II - Innenstadt
Markus Schawer
Tel. 05246 / 961 284
markus.schawer@verl.de
Bezirk III - Kaunitz
Kristina Martens
Tel. 05246 / 961 286
kristina.martens@verl.de
Bezirk IV - nördliche Innenstadt, Bornholte-Bahnhof, Sende
Janina Knobel
Tel. 05246 / 961 277
janina.knobel@verl.de
Bezirk V - Verl-West
Karen Schuler
Tel. 05246 / 961 188
karen.schuler@verl.de
Die Arbeit des Pflegekinderdienstes beinhaltet:
- die Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien
- die Beratung und Begleitung des Pflegekindes, der Pflegeeltern sowie der Herkunftsfamilie
- die Anwerbung und Schulung von Pflegeeltern
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Gemäß den Bestimmungen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) wird Unterhaltsvorschuss gezahlt für ein Kind, das
- noch nicht 18 Jahre alt ist,
- bei einem seiner Elternteile lebt, der,
- ledig, verwitwet, geschieden ist, oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Regelbetrages von dem anderen Elternteil oder, wenn dieser verstoben ist, nicht in dieser Höhe Waisenbezüge erhält.
Das Kind ab zwölf Jahre
- bezieht für sich keine Leistungen nach dem SGB II oder
- bezieht für sich Leistungen nach dem SGB II, durch den Unterhaltsvorschuss wird aber die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden oder
- bezieht Leistungen nach dem SGB II, der alleinerziehende Elternteil verfügt jedoch über ein eigenes Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro monatlich.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem monatlichen Mindestunterhalt § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab dem 1. Januar 2021
- für Kinder unter 6 Jahren monatlich 174 Euro
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren monatlich 232 Euro
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren monatlich 309 Euro
Ihr Kontakt
Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes und tritt auf schriftlichen Antrag des Elternteils ein, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Der Beistand vertritt ein Kind in den Bereichen der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Die Feststellung der Vaterschaft ist durch freiwillige Anerkennung oder durch gerichtliche Vaterschaftsfeststellung möglich. Im ersten Fall wird die Vaterschaft durch urkundliche Anerkennung des Mannes und durch urkundliche Zustimmung der Mutter rechtswirksam. Erfolgt keine freiwillige Anerkennung, muss sie gerichtlich durch Klageerhebung des Beistandes festgestellt werden.
Sobald die Vaterschaft festgestellt ist, erfolgt die Geltendmachung und Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes. Dieses umfasst außergerichtliche, aber auch gerichtliche Festsetzungen einschließlich evtl. notwendig werdender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Ihr Kontakt
Im Jugendamt können unter anderem folgende Erklärungen beurkundet werden:
- Vaterschaft und Zustimmung der Mutter
- Sorgeerklärungen nicht verheirateter Eltern
- Unterhaltsverpflichtungen
Vaterschaftsanerkenntnisse und Unterhaltsverpflichtungen können außer im Jugendamt auch bei den örtlichen Amtsgerichten und Notaren gebührenfrei beurkundet werden. Darüber hinaus können Vaterschaftsanerkenntnisse auch beim Standesamt kostenfrei beurkundet werden.
Ihr Kontakt
Sofern Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II. Die Leistung setzt voraus, dass mindestens ein Familienmitglied erwerbsfähig ist, d. h. keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich sprechen. Dabei ist unerheblich, dass eine Erwerbstätigkeit zum Beispiel aufgrund der Betreuung und Erziehung von Kindern zurzeit nicht möglich ist. Die Leistungen nach dem SGB II sind einkommens- und vermögensabhängig. Arbeitslosengeld II wird durch das Jobcenter des Kreises Gütersloh gezahlt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Jobcenters Kreis Gütersloh
Ihr Kontakt
Sofern Sie erwerbsunfähig sind oder das 65. Lebensjahr vollendet haben und Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht unter Umständen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII. Außerdem sieht das SGB XII weitere finanzielle Leistungen, zum Beispiel Hilfe bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vor. Sozialhilfeleistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.
Ihr Kontakt
Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes. Dadurch wird es vollständig in eine neue Familie und deren Verwandtschaftssystem integriert. Gleichzeitig erlöschen alle Verwandtschaftsbeziehungen zu der Herkunftsfamilie. Das Aufwachsen bei Adoptiveltern kann eine gute Alternative für ein Kind sein, dessen leibliche Eltern nicht die gesundheitlichen, sozialen oder ökonomischen Möglichkeiten haben, die Elternrolle selbst verantwortlich zu übernehmen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle ist für den gesamten Kreis Gütersloh zuständig. Sie berät Eltern, die ein Kind abgeben oder aufnehmen wollen und im Kreisgebiet Gütersloh leben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kreises Gütersloh unter diesem LINK.
Kontakt:
Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh
Regionalstelle Ost
Wiedenbrücker Straße 36
33397 Rietberg
Doris Ewers, Tel. 05244 / 9274532
Martina Köhler, Tel. 05244 / 9274527
Das Leben mit einem Säugling oder Kleinkind bedeutet eine große Umstellung – nicht nur für Mütter, sondern für die ganze Familie. Dabei ist es ganz normal, dass sich im täglichen Leben mit Kindern die verschiedensten Fragen, Unsicherheiten oder Probleme ergeben können.
Eine Eltern-, Säuglings- und Kleinkindberatung kann angeraten sein, wenn
- Ihr Baby viel und lange weint und es schwer ist, es zu beruhigen,
- Ihr Baby oder Kleinkind nicht trinken oder essen möchte und Sie die Mahlzeiten als Stress empfinden
- Ihr Baby nicht durchschläft und Sie erschöpft sind,
- Ihr Kind die ersten Trotzanfälle hat und Sie sich Unterstützung wünschen,
- oder Sie Fragen zur Entwicklung und Erziehung des Kindes haben.
Familientreff Neuenkirchen der Diakonie Gütersloh e. V.
Alte Volksschule
Gütersloher Straße 18
33397 Rietberg-Neuenkirchen
Ulrich Maas-Holzheimer, Tel. 05241 / 9867-430
Die Erziehungs- und Familienberatung können Eltern, Familien und Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, in Anspruch nehmen und sich in Fragen der Erziehung und des gemeinsamen Miteinanders beraten lassen.
Die kostenlose Beratung erfolgt freiwillig und vertraulich. Die Dauer ist unterschiedlich und vom Sachverhalt sowie Ihren Wünschen abhängig.
Hilfe und Beratung bei:
- Erziehungsschwierigkeiten
- seelischen Problemen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Leistungsproblemen
- körperlichen Auffälligkeiten
- familiären Krisen
- Trennung und Scheidung
Sprechstunde der AWO:
Frau Bekemeier, Tel. 05241 / 14999
(Dienstagvormittag oder Mittwochnachmittag nach Terminabsprache)
Sprechstunde der Diakonie:
Frau Mauritz, Tel. 05241 / 98674100 (donnerstags nach Terminabsprache)
Sprechstunde der Caritas:
Herr Berens, Tel. 05242 / 40820 (jeden Montag, nach vorheriger Vereinbarung)
Die Beratungen finden in den Räumen des Raiffeisengebäudes, Bahnhofstraße 11a (1. OG rechts),in Verl statt. Der Eingang befindet sich rechts neben dem Raiffeisenmarkt (2. Eingang).
Im Internet wird von der Caritas ebenfalls eine anonyme Onlineberatung angeboten. Sie müssen sich zwar anmelden, werden aber anonym und datensicher beraten. Weitere Informationen zu dem Online-Angebot finden Sie unter diesem Link: www.beratung-caritas.de
Außerdem bieten verschiedene Institutionen eine telefonische Beratung an:
Verein Nummer gegen Kummer e. V.
Elterntelefon (bundesweit und kostenlos)
Mo. + Mi. 9 bis 11 Uhr
Di. + Do. 17 bis 19 Uhr
Tel. 0800 / 1110550
www.elterntelefon.de und www.nummergegenkummer.de
Hebammenzentrale Bielefeld / Gütersloh
Tel. 0521 / 2704202
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 11 Uhr (außer an Feiertagen)
www.hebammenzentrale-bielefeld-guetersloh.de
Manchmal ist es schon schwierig zu zweit all das zu schaffen, was in einem Familienleben zu bewältigen ist. Und dann gibt es noch Situationen, in denen man allein ist und den Alltag gar nicht schaffen kann. Vielleicht, weil ein Elternteil im Krankenhaus ist oder zur Kur. Oder weil es aus anderen Gründen besondere Not- oder Krisensituationen gibt. In solchen Fällen ist Hilfe notwendig, eine Hilfe von außen, um den Alltag zu bewältigen. Die Familienpflege ist ein Angebot für Familien mit Kindern in Notsituationen und unterstützt diese in ihrer häuslichen Umgebung. Eine Familienpflegerin kann in verschiedenen Bereichen eine Unterstützung der Eltern sein: bei der Betreuung der Kinder, bei der Pflege erkrankter Familienmitglieder, bei der Haushaltspflege, dem Einkauf usw.
Die Kosten für eine Familienpflegerin können beispielsweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, wenn Ihr Hausarzt „Familienpflege“ verordnet.
Treffpunkt Pflege GmbH
Markenstraße 72
33397 Rietberg
Tel. 05244 9395910
www.treffpunkt-pflege.de
Caritasverband für den Kreis Gütersloh e. V. – Familienpflege –
Königstraße 36
33330 Gütersloh
Tel. 05241 / 988319
www.caritas-guetersloh.de
Diakonie Gütersloh e. V.
Diakoniestation Friedrichsdorf
Milanweg 29
33335 Gütersloh-Friedrichsdorf
Tel. 05209 / 916662140
Diakoniestation im Service-Center Schloß Holte-Stukenbrock
Holter Straße 245-247
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Tel. 05207 / 95777-2150
www.diakonie-guetersloh.de
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist eine offene Anlaufstelle für Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche bei Erziehungsfragen sowie familiären Problemen aller Art. Der ASD vermittelt u.a. bei Konflikten der Eltern während einer Trennung oder Scheidung und unterstützt Eltern, Kinder und Jugendliche in Notsituationen.
Sollten Ihnen bekannte Kinder Schutz und Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an den Fachbereich Jugend wenden. Während der Dienstzeiten erreichen Sie eine diensthabende Kollegin oder einen diensthabenden Kollegen unter der Telefonnummer 05246 / 961 273.
Außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie die Rufbereitschaft des Jugendamtes über die Polizei unter der Telefonnummer 110.
Sollten Sie Fragen rund um die Erziehung und Versorgung Ihres Kindes haben oder zu Beratungs- oder Unterstützungangeboten informiert werden möchten, wenden Sie sich gerne an die jeweiligen zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Jugend.
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des ASD finden Sie HIER.
Kinderschutz-Zentrum Gütersloh
Das Kinderschutz-Zentrum in Gütersloh unter dem Dachverband der AWO ist eine Anlauf- und Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern. Von Erziehungsberatung über Paartherapie bis zu Kinder- und Jugendlichentherapie verfügt das Kinderschutz-Zentrum über viele verschiedene Angebote. Wenn Sie Fragen zur Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder haben oder sich in einer Trennungssituation befinden oder es kommt in Ihrer Familie immer wieder zu heftigen Konflikten, können Sie sich an das Kinderschutz-Zentrum wenden. Im Bereich der Anlaufstelle können sich Eltern oder andere Personen an uns wenden, die einen sexuellen Missbrauch, eine körperliche Misshandlung oder eine Vernachlässigung bei Kindern vermuten.
Außerdem bietet das Kinderschutz-Zentrum familienorientierte ambulante erzieherische Hilfen an. Von Elternkursen bis zur aufsuchenden Familientherapie finden Sie hier Unterstützungsangebote.
AWO Kinderschutz-Zentrum Gütersloh
Böhmerstraße 13
33330 Gütersloh
Tel. 05241 / 14999
https://www.awo-kinderschutzzentrum.de
Die Gleichstellungsstelle in Verl informiert, berät und unterstützt Frauen und Männer zum Beispiel zu folgenden Themen:
- Berufsleben: Wiedereinstieg, Information zu Arbeitszeitmodellen und Teilzeit, schwierige Situationen am Arbeitsplatz, Mädchen in Schule und Ausbildung
- Familienleben: Mutterschutz, Elternzeit, Trennung und Scheidung, häusliche Gewalt, Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Projekte vor Ort: Informations- und Themenveranstaltungen, Frauenprojekte, Publikationen und Informationsbroschüren
- Einbringung frauenspezifischer Belange in alle Lebensbereiche
Ihr Kontakt
Die Mutter-Vater-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung, die von den Krankenkassen finanziert wird und drei Wochen dauert. Grundsätzlich steht jeder Mutter/jedem Vater eine Kur zu. Für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur müssen Sie keinen Urlaub nehmen. Eine Kur ist allerdings auch kein Urlaub, sondern eine stationäre Gesundheitsmaßnahme, d.h. Sie müssen aktiv am Kurgeschehen teilnehmen. Kinder können entweder als gesunde Begleitpersonen mit zur Kur fahren (wenn sie zuhause nicht betreut werden können) oder sie werden mitbehandelt. Geht es den Eltern nicht gut, kann es den Kindern auch nicht gut gehen!
Caritasverband für den Kreis Gütersloh e. V.
Königstraße 36
33330 Gütersloh
Tel. 05241 / 9883-18
info@caritas-guetersloh.de
Weitere Informationen finden Sie auf diesen Webseiten:
www.muettergenesung.caritas.de
www.kur.org
Pfarrcaritas
Es gehört zum Leben der Gemeinde, dass sie sensibel für die Menschen ihrer Umgebung ist und besonders benachteiligte, schwache und in Not geratene schützt und helfend begleitet. Die Pfarrcaritas arbeitet ehrenamtlich und kümmert sich um jene, die in den Gemeinden Hilfe brauchen. Die Helferinnen und Helfer unterstützen Familien in Notsituationen.
Caritasverband für den Kreis Gütersloh e. V.
Sozialstation Verl
St.-Anna-Straße 13
Tel. 05246 / 961555 oder 0171 / 3087587
Sozialstation Kaunitz
Holter Straße 9
Tel. 05246 / 7031855
Caritas-Second-Hand-Shop “MittelLOS!” Verl
Der Second-Hand-Shop nimmt Waren (Kleidung, Bettwäsche, Tischwäsche, Haushaltswaren, Kinderwagen und Kinderbetten) als Spende entgegen. Nach der Sortierung wird die gut erhaltene Ware für einen geringen Preis verkauft. Einkaufen kann dort jeder, es wird nicht kontrolliert, ob jemand Hartz IV bezieht.
Gütersloher Straße 44
Tel. 05246 / 4243
Öffnungszeiten:
Warenannahme: dienstags 16 bis 18 Uhr
Warenausgabe: freitags 15 bis 18 Uhr
Secondhand-Verkauf Verl
Der Secondhand-Verkauf des Vereins Pro Arbeit e. V. hält eine große Auswahl an hochwertigen, gut erhaltenen Gebrauchtwaren bereit. Zum Angebot gehören zum Beispiel Haushaltswaren, Spielwaren, Bücher, Kleidung und Schuhe, Kleinmöbel, Elektrogeräte, Deko und Geschenke, Sportgeräte und mehr.
Westfalenweg 20 (ehemaliger Bauhof)
Tel. 0176 / 80758382
verkauf-verl@proarbeit.biz
Öffnungszeiten:
dienstags bis freitags von 13 bis 17 Uhr
Caritas-Warenkorb
Der Caritas-Warenkorb ist ein Projekt der Caritas-Konferenzen im Kreis Gütersloh gegen Armut und wird ausschließlich von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern organisiert und durchgeführt. Aus dem mobilen Warenkorbfahrzeug, das der Caritasverband Gütersloh für die kooperative Nutzung der Caritas Warenkörbe in Verl und Rietberg bereitgestellt hat, werden bedürftige Bürgerinnen und Bürger, die vom Sozialamt in Verl, vom Jobcenter in Schloß-Holte Stukenbrock oder von der Caritaskonferenz in Verl einen Berechtigungsschein erhalten haben, wöchentlich mit Lebensmitteln versorgt.
Verl: mittwochs von 10.30 bis 12 Uhr, Kühlmannweg 8 (Pfarrzentrum)
Verl-Sürenheide: mittwochs von 13 bis 13.45 Uhr, Grillenstraße 12 (bei der Libelle)
Ansprechpartner:
Heiner Stroth, Tel. 05246 / 8383684
heinrich.stroth@t-online.de
Gütersloher Tafel
Die Gütersloher Tafel sammelt und verteilt Lebensmittel in Verl an Bedürftige. Die Bedürftigkeit wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tafel geprüft. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.
Die Lebensmittelausgabe findet freitags von 10 bis 12 Uhr im evangelischen Gemeindehaus Verl (Paul-Gerhardt-Straße 6) statt.
Geschäftsstelle der Gütersloher Tafel e.V.
Kaiserstraße 36
33330 Gütersloh
Tel. 05241 / 39010
info@gueterslohertafel.de
Das Team der Beratungsstelle setzt sich aus Sozialpädagoginnen, einem Sozialarbeiter, einer Psychologin, einer Ärztin und einer Beratungsstellenassistentin interdisziplinär zusammen. Beratung wird zu folgenden Themenbereichen angeboten:
- Familienplanungs- und medizinische Beratung: Schwangerschaftsrisiken, Pränatal-Diagnostik, Kinderlosigkeit, Verhütung, Sterilisation, „Pille danach“
- Schwangerschaftskonfliktberatung: Rechtsgrundlage, psychische, partnerschaftliche und lebensplanerische Aspekte, Indikationsstellung bei § 218, Beratungsbescheinigung, Arztadressen, Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Soziale Beratung: für Schwangere, Mutterschutzgesetz, Elterngeld, Sozialleistungen und finanzielle Hilfen, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Beistandschaft, Vaterschaftsanerkennung
- Partnerschafts- und Sexualberatung: Konflikte bei Familienplanung und unerfüllten Kinderwunsch, Leben mit Kind, sexuelle Störungen
- Sexualpädagogik und Youthwork: Veranstaltungen für Schulklassen und Jugendgruppen, Beratung für Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern, Aidsprävention, Fortbildungen, Materialien
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite von pro familia.
Informationen zu Aids, Tel. 05241 / 20505
Verein "VKM – Für Menschen mit Förderbedarf"
Der Verein "VKM – Für Menschen mit Förderbedarf" ist im Kreis Gütersloh gemeinnützig für unterschiedliche Zielgruppen tätig. Hauptziel der Arbeit ist es, Menschen mit Förderbedarf bei ihren täglichen Herausforderungen zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern.
VKM – Für Menschen mit Förderbedarf
Bolzenmarkt 3
33397 Rietberg
Tel. 05244 / 405764-80
info@vkmgt.de
Der Verein ist Träger verschiedener Angebote, zum Beispiel:
Integrative Kindertagesstätte „Tausendfüßler“
In vier Gruppen werden je zehn Kinder ohne und drei bis sechs Kinder mit Behinderung betreut und gefördert. Neben der heilpädagogischen Förderung gibt es ein therapeutisches Angebot. Das Einzugsgebiet für die Kinder mit Behinderung ist der Kreis Gütersloh. Für diese Kinder ist ein Taxidienst eingerichtet.
Inklusive Kita Tausendfüßler
Ostring 58
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel. 05242 / 9020145
tausendfuessler@vkmgt.de
Familienunterstützender Dienst – FUD
Der FUD ist ein ambulantes Hilfsangebot für Menschen mit Behinderung (Kinder, Jugendliche und Erwachsene). In ihrer häuslichen Umgebung oder außerhalb ihrer Wohnung/Familie bietet der FUD Familien mit behinderten Angehörigen Entlastung bei der Pflege im Alltag.
Außerdem: Treffen in Freizeitgruppen, Samstagsgruppen, Sonntagsgruppen, Kegeln, Ferienbetreuung mit Programm in allen Ferien, Ferienfreizeiten.
Bethel. Regional, FUD Gütersloh, Pavenstädter Weg 13, 33334 Gütersloh
Christina Fügner, Tel. 05241 / 2112971
Interdisziplinäre Frühförderstelle und heilpädagogische Frühförderung
Die Komplexleistung interdisziplinäre Frühförderung und heilpädagogische Frühförderung sind Angebote für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen. Sie beinhaltet z.B. Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie. Dazu gehören eine genaue Eingangsdiagnostik und Erstellung einer passgenauen Erstellung eines Förderkonzepts. Die Kosten werden vom Kreis Gütersloh und den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Lebenshilfe Kreisvereinigung Gütersloh e. V.
Paderborner Straße 20 in Verl
Tel. 05246 / 8098345
www.lebenshilfe-gt.de
Frauen für Frauen Gütersloh e. V.
Der Verein bietet fachliche Unterstützung und Begleitung für Frauen an. Sie können sich an Frauen für Frauen e.V. wenden, wenn Sie
- körperliche oder seelische Gewalt erfahre
- sich in einer Krise oder einem Konflikt befinden
- unter Essstörungen leiden
- sich trennen wollen
- Unterstützung im Umgang mit Ämtern suchen
- Fragen zur sexuellen/lesbischen Identität haben
- sich mit Krankheit, Trauer oder Tod auseinandersetzen
- unter Ängsten oder Depressionen leiden
- erwägen, im Frauenhaus Zuflucht und Hilfe zu suchen
- Informationen z.B. zu Trennung oder ALG II brauchen
- Schwierigkeiten in Ihrer Partnerschaft oder andere Probleme und Fragen haben.
Sie können Unterstützung erhalten durch
- Beratungsgespräche
- therapeutische Angebote
- Gruppenangebote
- Selbsthilfegruppen
- Begleitung zu Ämtern
Kontakt:
Frauenberatungsstelle Gütersloh
Münsterstraße 17
33330 Gütersloh
Tel. 05241 / 25021
www.frauen4frauen.de
Schatten & Licht e.V.
„Schatten & Licht – Krise rund um die Geburt“ e. V. wurde 1996 als bundesweiter, gemeinnütziger Verein von betroffenen Frauen als Selbsthilfe-Organisation zum Problemfeld der postpartalen (bedeutet: nach der Geburt auftretend) Depression und Psychose gegründet und versteht sich mittlerweile als eine Initiative zu allen peripartalen (bedeutet: während der Schwangerschaft, unter der Geburt oder im Wochenbett auftretend) psychischen Erkrankungen. Da das Problemfeld der peripartalen psychischen Erkrankungen in Deutschland stark vernachlässigt wird, finden betroffene Mütter und ihre Familien keine oder nur unzureichende Hilfe. Dies zu ändern, ist Ziel des Vereines.
Die telefonische Beratung wird von Frauen durchgeführt, die langjährige Erfahrung mit dem Thema haben und auf zahlreiche Weise helfen können.
Kontakt:
Schatten und Licht e. V.
Obere Weinbergstraße 3
86465 Welden
Tel. 08293 / 965864
www.schatten-und-licht.de
Frauenhaus
Hier finden Frauen und ihre Kinder Schutz, Zuflucht und Beratung bei Gewalt in der Partnerschaft.
Nach aktuellen Untersuchungen der Bundesregierung ist jede vierte Frau in ihrem Leben mindestens einmal von Gewalt in der Partnerschaft betroffen (BMFSFJ, 2003). Aufgrund von Angst und Schamgefühlen fehlt oft der Mut, sich Hilfe zu suchen. Gedanken wie beispielsweise „was könnten die Nachbarn sagen“ oder „ich muss es wegen der Kinder aushalten…“ führen oftmals zum Verschweigen der demütigenden Situation. Schon Kinder im Säuglingsalter sind von häuslicher Gewalt mit betroffen, auch wenn sie diese „nur“ hören. Emotionale Verunsicherungen sowie Verhaltensauffälligkeiten können die Folge sein.
Die ersten Schritte zur Klärung Ihrer Situation:
- Fassen Sie Mut, nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich beraten!
- In einem Telefongespräch kann geklärt werden, welche Unterstützung gewünscht wird.
- Falls Sie akut von Gewalt betroffen sind, rufen Sie die Polizei!
Durch das Gewaltschutzgesetz hat die Polizei die Möglichkeit, den gewalttätigen Partner für bis zu zehn Tage der Wohnung zu verweisen. Falls Sie sich durch die Zuflucht ins Frauenhaus sicherer fühlen, können Sie direkt von den Polizeibeamten ins Haus gebracht werden.
Kontakt:
Frauenhaus Gütersloh (Tag und Nacht erreichbar)
Tel. 05241 / 34100
frauenhaus-gt@frauen4frauen.de
Schwangerschaftskonfliktberatung
Bei der – gesetzlich vorgeschriebenen – Schwangerschaftskonfliktberatung werden Sie professionell begleitet und unterstützt auf Ihrem Weg zu einer Entscheidung. Die Beratung erfolgt kostenlos. Eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle finden Sie zum Beispiel hier:
Diakonie Gütersloh e. V.
Moltkestraße 8
33330 Gütersloh
Tel. 05241 98674100
skb@diakonie-guetersloh.de
www.diakonie-guetersloh.de
Lindenstraße 7, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, Tel. 05207 95 777 4130
Hauptstraße 90, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel. 05242 93 117 4600
pro familia Gütersloh
Roonstraße 2
33330 Gütersloh
Tel. 05241 / 204 50
guetersloh@profamilia.de
Opferschutzbeauftragte der Kreispolizei Gütersloh
Polizeilicher Opferschutz und Opferhilfe soll dazu beitragen, Menschen, die durch Straftaten oder Unglücksfälle in ihrer Lebensqualität erheblich beeinträchtigt wurden, vor weiteren Gefahren zu schützen und ihnen Hilfen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes anzubieten bzw. zu vermitteln. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Opferschutzbeauftragten liegt in Informations- und Beratungsgesprächen mit Opfern von häuslicher Gewalt, Stalking (Nachstellung), Sexualdelikten sowie Gewaltdelikten, insbesondere nach traumatisierenden Ereignissen.
Kontakt:
Opferschutzbeauftragter
Andreas Schröder
Tel. 05241 / 869-1870
Andreas.Schroeder2@polizei.nrw.de
Psychosozialer Krisendienst
Die Sozialpsychiatrische Beratungsstelle der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh bietet allen Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen sowie deren mitbetroffenen Angehörigen Beratung und Unterstützung an.
Kontakt:
Frau Bültermann, Tel. 05241 / 85-16 84
Wendepunkt
Der "Wendepunkt" ist Anlauf- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Gütersloh. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ansprechpartner
- für Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Übergriffe bzw. Misshandlung erlebt haben
- deren Bezugspersonen (Familie/Verwandtschaft, Bekanntenkreis, Nachbarschaft u.a.)
- Erzieher/innen, Lehrer/innen, Schulsozialarbeiter/innen und andere professionelle Helfer/innen
- jede Person, die vermutet oder weiß, dass ein Mädchen oder Junge sexualisierte Übergriffe bzw. Misshandlung erlebt oder erlebt hat.
Grundlegende Zielsetzung der Angebote ist der Schutz betroffener Mädchen und Jungen vor weiteren Übergriffen und vor Folgeschädigungen. Kontakte/Gespräche sind zu verschiedenen Zeiten, an verschiedenen Orten und auch anonym möglich.
Kontakt:
Beratungsstelle Wendepunkt
Münsterstraße 17
33330 Gütersloh
Tel. 05241 / 85-2412
wendepunkt@kreis-guetersloh.de
Männer gegen Männer-Gewalt® – Gewaltberatungsstelle
Männer gegen Männer-Gewalt® ist ein Netzwerk von Beratungsstellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es handelt sich um speziell ausgebildete, langjährig erfahrene Berater und Therapeuten.
Kontakt:
Tel. 0180 / 5439258 (Mo. bis Fr. 8 bis 20 Uhr)
man-o-mann-Männerberatung im VSGB e.V.
Die man-o-mann Männerberatung möchte ganz explizit Männer ansprechen und einladen, sich mit ihrem Anliegen – was immer es ist – an sie zu wenden.
Sie können sich an mann-o-mann wenden (u.a.),
- wenn Sie unter einer psychischen Konfliktsituation leiden und für diese lieber Hilfe in Anspruch nehmen wollen als sie (weiter) totzuschweigen.
- wenn es um Probleme in der Partnerschaft und/oder mit Ihrer Sexualität, um Arbeitsstress, Burnout oder Depression, um erlittene oder selbst ausgeübte Gewalt, um Sinnkrisen oder psychosomatische Probleme geht.
- wenn Sie mit dem Thema Ihrer eigenen männlichen Identität beschäftigt sind.
- wenn Sie Hilfe und Austausch im Zusammenhang mit Ihrem Vater-Sein suchen.
Montag und Mittwoch von 10 bis 12 Uhr
Dienstag von 15 bis 17 Uhr
Donnerstag von 16 bis 18 Uhr
Kontakt:
Teutoburger Straße 106
33607 Bielefeld
Tel. 0521 / 68676
maennerberatung@web.de
Deutsch-Sprachkurs
Nähere Infos: Flyer Deutsch-Sprachkurs (PDF-Datei | 689,4 KB)
Beratungsstelle für Menschen aus Ost- und Südosteuropa
Die Beratungsstelle berät Menschen und ihre Familien aus der EU u. a. zu sozialen und psychosozialen Themen, bei Kontakt zu Behörden und Institutionen, bzgl. Aufenthalt, Gesundheit und Wohnen. Es wird eine individuelle Beratung angeboten, um das Ankommen und das Leben in Deutschland gut zu gestalten.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und unabhängig.
Beratungsstelle für Menschen aus Ost- und Südosteuropa der AWO und der Stadt Verl
Nadia Priboi und Anna Hirsch
Zollhausweg 9, Verl-Sürenheide
Flüchtlingsberatung
Die Flüchtlingsberatung steht Flüchtlingen mit Rat und Hilfe zur Seite. Sie unterstützt Flüchtlinge während des Asylverfahrens und bei der Bewältigung des Alltags. Ihr Ziel ist es, den Menschen eine Perspektive zu bieten. Die Flüchtlingsberatung begleitet bei Behördengängen, bei Kontaktaufnahme mit Schulen, Anwälten, etc. und unterstützt beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen.
Migrationsberatung
In der Migrationsberatung für erwachsene Zuwandererinnen und Zuwanderer werden Migrantinnen und Migranten ab 27 Jahren in den ersten drei Jahren nach der Einreise oder nach Erlangung eines auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus bei ihrem Integrationsprozess unterstützt. Neuzugewanderten werden individuelle und bedarfsorientierte Einzelfallbegleitungen angeboten, um ihnen eine Chance auf eine sprachliche, berufliche und soziale Integration zu ermöglichen.
Folgende Stellen bieten Migrationsberatung an:
Sozialdienst Kath. Frauen und Männer für den Kreis Gütersloh e. V. (SKFM)
Fachdienst für Integration und Migration
Lütkestraße 10
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel. 05242 9020517
(Beratungsmöglichkeiten in Deutsch, Aramäisch, Kurdisch, Türkisch)
Diakonie Gütersloh e. V.
Migrationsfachdienst
Schulstraße 9
33330 Gütersloh
Tel. 05241 986733-02 (07 oder 20)
AWO Bezirksverband OWL e.V.
Migrationsberatung für Erwachsene
Königstraße 52
33330 Gütersloh
Tel. 05241 4033814
DRK im Kreis Gütersloh
Bahnhofstraße 11a
33415 Verl
Tel. 05246 5030240 (dienstags von 9 bis 12 Uhr)
Gemeinschaft Libelle e. V.
In Kooperation mit dem Droste-Haus bietet der Verein Libelle e. V. folgende Veranstaltungen an:
- Alphabetisierungskurs
- Internationales Frauenfrühstück
- Frauencafé
- Eltern-Kind-Gruppe (siehe Spielgruppen)
- Sprachcafé
Gemeinschaft Libelle e. V.
Grillenstraße 12
33415 Verl
Tel. 05246 6659
Vor und nach der Geburt eines Kindes müssen sich Eltern auch mit finanziellen Themen auseinandersetzen. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir ein paar nützliche Informationen für Sie zusammengestellt.
Elternzeit
Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, auf Wunsch weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können.
Verteilung der Elternzeit
Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu zwölf Monate Elternzeit „aufzusparen“. Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis zum achten Lebensjahr des Kindes. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Elterngeld
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten, werden besonders durch das Elterngeld Plus unterstützt.
Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
Partnerschaftsbonus
Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
Der Antrag ist beim Kreis Gütersloh einzureichen:
Kreis Gütersloh
Abteilung Jugend
Herzebrocker Straße 140
33332 Gütersloh
Nähere Informationen zur Elternzeit und zum Elterngeld finden Sie auf dieser Themenseite des Kreises Gütersloh sowie auf der Webseite Familienportal NRW.
Kindergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik haben. Das Geld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr (plus Zivil- bzw. Wehrdienst), für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr und zeitlich unbegrenzt für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
Zu beantragen ist das Kindergeld schriftlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit im Arbeitsamt Bielefeld, von der es auch ausgezahlt wird. Wer im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, beantragt das Kindergeld bei seiner Personalstelle (aus der Familienkasse des öffentlichen Dienstes).
Das Kindergeld wird an die Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Kinderzuschlag
Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
- für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,
- die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
- das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und
- der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld besteht.
Die Mindesteinkommensgrenze für Elternpaare beläuft sich auf 900 Euro, für Alleinerziehende auf 600 Euro. Die Höhe des Kinderzuschlags bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder, er beträgt höchstens 205 Euro/Monat je Kind. Der Antrag ist bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Dies gilt auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes.
Antragsformulare für das Kindergeld und den Kinderzuschlag erhalten Sie im Bürgerservice der Stadt Verl.
Abgegeben werden muss der Antrag bei der:
Familienkasse Bielefeld
Werner-Bock-Straße 8
33602 Bielefeld
Nähere Informationen und Anträge finden Sie online bei der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de.
Ihr Kontakt
Wohngeld bekommen einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger für ihre Wohnkosten. Es wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Voraussetzung ist, dass keine Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bezogen werden. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate geleistet.
Mit dem Familienpass der Stadt Verl profitieren Familien von zahlreichen Vergünstigungen. Beantragt oder verlängert werden kann der Familienpass im Bürgerservice.
Nähere Informationen finden Sie auf dieser Themenseite.