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Der städtische Haushalt ist eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente der Kommunalpolitik. In ihm spiegeln sich die Aufgaben und Ziele der Kommune wider und werden durch Zahlen auf der Ertrags- und Aufwandsseite dokumentiert.
Haushaltsplanentwurf 2025 (PDF-Datei | 5,2 MB)
Der Haushaltsplanentwurf für 2025 ist eingebracht: In der Ratssitzung am 20. November haben Bürgermeister Robin Rieksneuwöhner und Kämmerer Sven Schallenberg das Zahlenwerk vorgestellt. Die Aufwendungen liegen zwar um 15,1 Millionen Euro über den Erträgen, das Defizit kann jedoch aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Der Haushaltsplan gilt somit gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW als ausgeglichen.
Die geplanten Investitionen in Höhe von 68,3 Mio. Euro stellen nach 2023 (55,9 Mio.) und 2024 (54,3 Mio.) einen neuen Rekord dar. Zumal schon jetzt auch für 2026 Investitionen in Höhe von noch einmal 62,8 Mio. Euro vorgesehen sind. Die Investitionen sind so hoch, dass für 2025 und 2026 der Verkauf von Fondsanteilen von insgesamt 80,0 Mio. Euro vorgesehen ist.
Bereits für das laufende Jahr hatte die Stadt eine Kreditaufnahme in Höhe von 28,5 Mio. Euro eingeplant. Bislang habe man diese aber noch nicht gebraucht. Anders sieht es 2025 und 2026 aus: Um die hohen Investitionen stemmen zu können, sind Kreditaufnahmen in Höhe von 16,0 bzw. 15,0 Mio. Euro vorgesehen. Außerdem will die Stadt einen Liquiditätskredit in Höhe von 4,7 Mio. Euro in 2025 (unterjährig bis 8,0 Mio. €) und in Höhe von 5,5 Mio. Euro in 2026 aufnehmen. Der für 2024 vorgesehene Liquiditätskredit in Höhe von 1,0 Mio. € musste bisher nicht in Anspruch genommen werden und wird bis Ende 2024 voraussichtlich nicht benötigt.
Auf Steuererhöhungen habe die Stadtverwaltung im Etatentwurf bewusst verzichtet, betonte Robin Rieksneuwöhner. Gleichwohl müssen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B angehoben werden, damit 2025 die Erträge aus der Grundsteuer A und B nach Umsetzung der Grundsteuerreform aufkommensneutral sind, also dieselbe Höhe wie 2024 haben.
Die Ratsfraktionen werden nun über den Haushaltsplanentwurf sowohl intern als auch in den Fachausschüssen beraten. Die Verabschiedung ist für den 11. Februar 2025 vorgesehen.
Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf können von den Fraktionen, Vereinen und Verbänden bis zum 16. Dezember 2024 beim Fachbereich Finanzen gestellt werden. Über die Anträge wird in den Fraktionen beraten und in den Fachausschüssen und letztendlich im Rat beschlossen.