Als Behindertenbeauftragte der Stadt Verl ist Karin Düsing für Sie da, wenn Sie Fragen und Anregungen rund um das Thema Behinderung haben. Die Behindertenbeauftragte hilft Ihnen dabei, die zuständigen Anlaufstellen zu finden, Anträge zu stellen und berät sowie unterstützt Sie in Ihren persönlichen und sozialen Anliegen. Außerdem nimmt sie Anregungen und Ideen für die Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Menschen in Verl entgegen.
Kontakt:
Karin Düsing
Raum 021
Tel. 05246 / 961 276
Karin.Duesing@verl.de
Bürozeiten:
montags 8 bis 16.30 Uhr
dienstags bis donnerstags 8 bis 14 Uhr
Die Verfahrenslotsin der Stadt Verl bietet eine unabhängige Beratung, Unterstützung und Begleitung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) Behinderung sowie deren Familien an.
Mehr Informationen finden Sie auf der Themenseite zur Verfahrenslotsin.
Antrag und Verlängerung
Für Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Verl ist der Kreis Gütersloh zuständig.
Vordrucke für Erst- oder Änderungsanträge sind auch im Bürgerservice der Stadt Verl erhältlich. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand nicht verändert hat und noch ein Verlängerungsfeld auf Ihrem bestehenden Ausweis frei ist, können dort ebenso Verlängerungen durchgeführt werden.
Bei Ihrem Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung ist Pflegeberaterin S. Hasenbein (Tel. 05246 / 961204) gern behilflich.
Der neue Ausweis im Scheckkartenformat ist jedoch nicht verlängerungsfähig und muss nach Ablauf grundsätzlich durch den Kreis Gütersloh neu ausgestellt werden.
Die „alten“ Ausweise behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht gegen einen neuen Ausweis im Scheckkartenformat ausgetauscht werden, solange freie Verlängerungsfelder verfügbar sind.
Für jede Neuausstellung beim Kreis Gütersloh wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.
Auf dieser Webseite zum Thema Schwerbehinderung des Kreises Gütersloh finden Sie weitere Informationen.
Hochgradig sehbehinderte Menschen im Alter von mindestens 16 Jahren mit einer Sehschärfe von weniger als fünf Prozent erhalten auf Antrag eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Die Leistung wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gezahlt und bei anderen Sozialleistungen, zum Beispiel Wohngeld, Arbeitslosen- oder Sozialhilfe, nicht als Einkommen gewertet.
Als blind gelten Personen mit einer Sehschärfe unter zwei Prozent. Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten ein Blindengeld in Höhe von monatlich 765,43 Euro. Für Kinder und Jugendliche beträgt das monatliche Blindengeld 383,37 Euro. Auch diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde Menschen über 60 Jahre erhalten Blindengeld in Höhe von 473 Euro pro Monat. Bei blinden Menschen mit Pflegebedarf gelten besondere Voraussetzungen.
Der Antragsvordruck steht Ihnen unter www.ghbg.lvr.de zum Download zur Verfügung.
Auf Anfrage erhalten Sie den Vordruck sowie Unterstützung bei der Antragstellung im Fachbereich Soziales, S. Hasenbein, Tel. 05246 / 961204.
Kostenlose Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
Eine Behinderung ist oftmals mit besonderen Herausforderungen verbunden – für Betroffene ebenso wie für ihre Angehörigen. Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.
Einmal pro Quartal findet ein Beratungstag im Verler Rathaus statt. Bitte melden Sie sich im Vorfeld bei den unten genannten Ansprechpartnerinnen an.
Die nächsten Termine für 2025 sind:
- Montag, 10. Februar, 9 bis 16 Uhr
- Montag, 5. Mai, 9 bis 16 Uhr
Kontakt:
Sophie Wessel, Tel. 0151 / 40604459
s.wessel@teilhabeberatung-guetersloh.de
Anja Roy Chowdhury, Tel. 0151 / 40604470
a.roy-chowdhury@teilhabeberatung-guetersloh.de
Außerhalb der Termine im Verler Rathaus ist die Teilhabeberatung in der Geschäftsstelle der EUTB in Gütersloh verfügbar:
Teilhabeberatung (EUTB) im Kreis Gütersloh
Strengerstraße 4-6, 33330 Gütersloh, Tel. 05241 / 7089085
info@teilhabeberatung-guetersloh.de
www.teilhabeberatung-guetersloh.de
Offene Sprechzeiten in Gütersloh:
dienstags 9 bis 12 Uhr und donnerstags 15 bis 18 Uhr
Das kostenlose Angebot wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Informationen rund um Teilhabe und Rehabilitation erhalten Sie ebenfalls über die von der EUTB angebotene App „Teilhabeberatung“ im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Mit der kostenlosen App sind Sie jederzeit und überall gut informiert. Die App der EUTB finden Sie
- im App Store (für iOS) sowie
- bei Google Play (für Android).
Die Inhalte stehen Ihnen ebenfalls in Gebärdensprache sowie Leichter Sprache zur Verfügung.