Als Untere Denkmalbehörde ist die Stadt Verl zuständig für alle Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Ziel ist es, das historische Erbe der Stadt zu erhalten und zu bewahren.
Zu den Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde gehören:
- Auskünfte zum Denkmalschutz und zur Denkmalliste
- Denkmalrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen zu Bauanträgen für Vorhaben an Denkmälern und in deren unmittelbarer Umgebung sowie innerhalb der Denkmalbereichen
- Denkmalrechtliche Erlaubnisse für Eingriffe in Bodendenkmälern
- Information und Beratung von Eigentümern, Bauherren und Architekten im Zusammenhang mit denkmalrechtlichen Belangen
- Steuerbescheinigungen für genehmigte Baumaßnahmen an den Denkmälern
- Beratung zur Fördermittelvergabe für Erhalt und Pflege von Denkmälern
- Anschrift
- 001Paderborner Str. 533415Verl
Lena-Marie
Koch
Verwaltung mit Hinweisen
Montag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag
8 bis 12.30 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- Lena-Marie.Koch@verl.de
Denkmalschutz
Allgemeine Informationen
Nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) sind Denkmäler "Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht". Die Denkmalliste, in der die Denkmäler der Stadt Verl eingetragen sind, wird von der Unteren Denkmalbehörde (Stadt Verl, Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt) geführt. Zurzeit sind 69 Baudenkmäler sowie bewegliche Denkmäler in der Denkmalliste der Stadt Verl eingetragen.
Die Untere Denkmalbehörde nimmt gern Anträge zur Eintragung in die Denkmalliste entgegen. Auch Anträge auf Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, die bei einem eingetragenen Denkmal einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG bedürfen, werden an die Untere Denkmalbehörde gerichtet. Zu den Aufgaben der Behörde zählt außerdem die Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf eine Bezuschussung solcher Maßnahmen sowie auf die Erteilung einer Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG.
Bitte beachten Sie, dass alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einem Denkmal stehen, einer vorherigen Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde bedürfen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird empfohlen.
Grundsätzlich werden Anträge von Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümern im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie im Rat der Stadt Verl beraten und beschlossen. Des Weiteren werden Maßnahmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abgestimmt und von diesem ebenfalls genehmigt. Diese Genehmigungsverfahren werden durch die Untere Denkmalbehörde durchgeführt.
Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz
Bei baulichen Maßnahmen an Denkmälern oder in deren engerer Umgebung, etwa Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 DSchG erforderlich. Die Erlaubnis wird gebührenfrei erteilt und ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme einzuholen.
Förderung und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
Für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer besteht die Möglichkeit, für die Durchführung von Maßnahmen einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln zu erhalten. Voraussetzungen dafür sind u. a.:
- Eintragung in der Denkmalliste oder das Verfahren der Unterschutzstellung läuft
- Vorliegen der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG
- Vorliegen von (wenn möglich) mehreren Angeboten
- Antrag auf Bezuschussung ist vor dem Maßnahmenbeginn eingereicht worden
Steuerbescheinigungen
Es besteht die Möglichkeit, die am Denkmal durchgeführten Maßnahmen steuerlich geltend zu machen. Hierzu muss ein Antrag auf Erteilung einer Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG gestellt werden. Voraussetzungen dafür sind u. a.:
- Eintragung in der Denkmalliste
- orliegen der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG
- Maßnahme ist abgeschlossen
Für die Steuerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Verwaltungsgebührenordnung NRW fällig. Die Gebühr wird je nach bescheinigungsfähigen Aufwendungen gestaffelt berechnet. Bescheinigungen für bescheinigungsfähige Aufwendungen bis 5.000 Euro sind gebührenfrei. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern im Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt.
zuständige Abteilungen
Ein aktuelles Beispiel für gelungenen Denkmalschutz ist die aufwendige Sanierung des Gebäudes Kirchplatz 4, das sowohl das Wohnhaus der Familie Neißkenwirth genannt Schroeder als auch die familieneigene Likörmanufaktur Schroeder umfasst.
Das Gebäudeensemble, das Teil der markanten Kirchringbebauung um die St.-Anna-Kirche ist, blickt auf eine lange Geschichte zurück. Seit dem 18. Jahrhundert wird hier der namhafte Schroeders Boonekamp - auch bekannt als Verler Heimatwasser - produziert.
In den vergangenen Jahren hat die Inhaber-Familie mehrere umfassende Sanierungen für den Erhalt des Denkmals durchgeführt. Die im Sommer 2024 abgeschlossene Maßnahme betraf die Nordfassade inklusive des Durchgangs zum Garten und der Erneuerung des Dachanbaus und wurde vom Land Nordrhein-Westfalen mit 26.000 Euro gefördert.
„Das Projekt zeigt eindrucksvoll, wie viel Herzblut Familie Schroeder in den Denkmalschutz steckt und dass Denkmalpflege in Verl praktisch funktioniert“, lobte Bürgermeister Robin Rieksneuwöhner anlässlich des Abschlusses der Maßnahme. „Die Sanierung des Denkmals war für uns keine Last. Es war eine positive Herausforderung und eine inspirierende Zeit, die wir in gewisser Weise auch genossen haben. Vielen Dank auch der Stadt Verl und ganz besonders an Lena-Marie Koch für die hervorragende Unterstützung bei unserem Projekt“, zog auch die Familie eine positive Bilanz. Das Gebäudeensemble ist nun für die nächsten zwei Generationen gesichert und ein Stück Verler Geschichte bleibt somit lebendig.
Familie Schroeder: „Wir sind froh, den Schritt der Sanierung gewagt zu haben. Jedes Jahrhundert hinterlässt seine Fußspuren in die Vergangenheit, die sichtbar bleiben müssen - das ist hier gelungen. Wir sind stolz darauf, dieses historische Erbe zu bewahren und freuen uns, dass wir auch in Zukunft in diesem Denkmal wohnen und arbeiten können.“
Im Jahr 1980 ist in Nordrhein-Westfalen das Denkmalschutzgesetz in Kraft getreten. Seit dieser Zeit müssen sämtliche Bau- und Bodendenkmäler erfasst und in Denkmallisten eingetragen werden.
Die Denkmalliste der Stadt Verl umfasst aktuell 76 eingetragene Baudenkmäler.