An den Verler Grundschulen gibt es zwei unterschiedliche Betreuungs- bzw. Bildungsangebote: die Offene Ganztagsschule (OGS) und die Randstundenbetreuung.
Die Elternbeiträge werden im Fachbereich Jugend erhoben. Die Organisation und das Qualitätsmanagement der Angebote erfolgt im Fachbereich Bildung, Sport, Kultur, Stadtmarketing.
Die Ansprechpersonen der beiden Fachbereiche beraten Sie gern bei Ihrem jeweiligen Anliegen.
Kriterien zur Aufnahme in die OGS
Für die Aufnahme an der OGS in den Verler Grundschulen gilt ab dem Schuljahr 2025/2026 ein neuer Kriterienkatalog, der am 04.07.2024 vom Rat der Stadt Verl beschlossen wurde.
Die Aufnahmekriterien folgen den Grundsätzen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der sozialen Integration und der Berücksichtigung von Härtefällen.
Zukünftig sieht der Anmeldeprozess für die OGS an einer Verler Grundschule wie folgt aus:
Die offizielle Anmeldephase für einen Schulplatz in den Grundschulen beginnt jährlich im November. Dort wird bereits auf die einzelnen Verfahrensschritte hingewiesen.
Bis zum 15.12. eines Jahres erfolgt durch die Grundschulen eine Abfrage bei allen Erziehungsberechtigten, ob eine Teilnahme an der OGS gewünscht ist.
Bis zum 15.01. des Folgejahres sind seitens der Antragsteller die Rückmeldungen bei den Schulsekretariaten inklusive aller relevanten Nachweise (Arbeitgeberbescheinigungen, Pflegefall in der Familie, etc.) vollständig einzugehen.
Die Entscheidung über die Aufnahme in die OGS orientiert sich an Kriterien, die mit Punkten bewertet werden. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens wird für jedes Kind auf Grund der bei der Anmeldung abgefragten Kriterien nach einem Punktesystem eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Die Reihenfolge der Aufnahme bestimmt sich absteigend nach der Anzahl der erreichten Punkte. Wenn sich bei Punktegleichstand keine weiteren Entscheidungskriterien ergeben, erfolgt analog § 50 Abs. 2 S. 5 GO NRW seitens der Schulleitung und OGS-Leitung ein zu protokollierender Losentscheid. Die nicht aufgenommenen Kinder werden in Reihenfolge der Punktzahl bzw. des Losentscheids in eine Warteliste aufgenommen.
Betreuungszeiten und Rahmenbedingungen
Das Droste-Haus ist Träger der OGS an den vier Grundschulen in Verl. An allen Unterrichtstagen erfolgt die reguläre Betreuung der teilnehmenden Kinder jeweils zwischen 8 und 16 Uhr. Eine erweiterte Betreuungszeit ist gegen einen Zusatzbeitrag ab 7 Uhr beziehungsweise bis 17 möglich.
Während der Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen (montags bis freitags) beinhaltet die OGS ein bedarfsgerechtes, in der Regel ganztägiges Betreuungsangebot mit der Option auf eine betreuungslose Ferienzeit von zwei bis drei Wochen. Auf Wunsch ist auch eine Betreuung in einer anderen Einrichtung möglich.
Die Teilnahme an allen Wochentagen ist verpflichtend.
Mittagessen
Das gemeinsame Mittagessen ist verbindlicher Bestandteil der Offenen Ganztagsgrundschule. Die Kosten für das Mittagessen sind im Elternbeitrag nicht enthalten. Sie betragen zurzeit 56,00 Euro monatlich und sind direkt vor Ort an den Träger zu zahlen.
In bestimmten Fällen können die Kosten für das Mittagessen über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ übernommen werden. Familien, die Leistungen nach dem SGB II (ALG II, Sozialhilfe), AsylbLG, BKGG (Kinderzuschlag) beziehungsweise nach dem WoGG (Wohngeld und Lastenzuschuss) beziehen, können diese Kostenübernahme mit einem speziellen Formular beantragen.
Dieses Formular erhalten Sie im Rathaus der Stadt Verl oder online auf der Seite des Kreises Gütersloh.
Elternbeitrag zur OGS
Die Höhe des monatlichen Elternbeitrags richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten.
Die Monatsbeiträge können Sie dieser Tabelle entnehmen: Elternbeiträge OGS (PDF-Datei | 184,4 KB)
Ermäßigung bei Geschwisterkindern: 75 % - 2. Kind | 90 % - 3. Kind ff.
Der Beitrag ist zum 15. eines jeden Monats auf ein Konto der Stadtkasse Verl zu überweisen.
Ermäßigungen
Geschwisterkinder: Der oben genannte ermäßigte OGS-Beitrag für Geschwisterkinder richtet sich an alle Eltern, die bereits mindestens ein Kind beitragspflichtig in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege angemeldet haben.
Inhaber des Familienpasses mit einem Jahreseinkommen bis 55.000 Euro: Ermäßigung um 50 Prozent
Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link zur OGS.
An allen Grundschulen der Stadt Verl ist eine sogenannte Randstundenbetreuung eingerichtet. Sie wird von städtischem Personal durchgeführt und beinhaltet in der Regel eine Betreuung ab 8 Uhr bis spätestens 13.30 Uhr. Darüber hinaus können Eltern bei Bedarf eine Frühbetreuung ab 7 Uhr beantragen.
Beitragstabelle Randstundenbetreuung (PDF-Datei | 190,2 KB)
Finanziert wird die Randstundenbetreuung durch Zuschüsse des Landes NRW und der Stadt Verl sowie nach Einkommen gestaffelte Elternbeiträge. Anmeldungen nimmt die jeweilige Schule entgegen.