Restmüll
Dr. Rimma Bachmann
Raum: 251
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Dr.Rimma.Bachmann@verl.de
Melanie Dreeskornfeld
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Restmüll

Welche Abfälle gehören in die Restmülltonne?
Da eine Sortierpflicht für Abfälle besteht, gehören in die Restmülltonne lediglich Abfälle wie beispielsweise Einwegwindeln, Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Asche, Tierknochen, Katzenstreu, Leder, Verbandsstoffe, Kehricht usw.

Nicht hinein gehören: Wertstoffe wie Altpapier, Altglas, Altmetall, Alttextilien, Elektro- und Elektronikschrott, organische Küchen- und Gartenabfälle, Leichtstoffverpackungen, Bauschutt usw. sowie Sondermüll

Die Restmüllabfuhr erfolgt in der Stadt Verl wahlweise 4-wöchentlich oder 14-täglich über die grauen Restmülltonnen. Diese stehen in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l zur Verfügung. Die zu nutzende Größe ist abhängig von der Anzahl der auf dem Grundstück angemeldeten Personen. Jede Grundstückseigentümerin bzw. jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen ein Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 3 Litern pro Person und Woche vorzuhalten. Die Abfuhrzeiten und Bezirkseinteilungen finden Sie im Umweltkalender (PDF-Datei | 4,5 MB) der Stadt Verl.

Grundsätzlich besteht für jedes zu Wohnzwecken genutzte Grundstück ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Restmülltonne. Das bedeutet, dass generell auf jedem dieser Grundstücke eine Restmülltonne vorhanden sein muss.

Für Kinder bis zum 3. Lebensjahr sowie Inkontinenzpatientinnen und -patienten kann ein Abfallzuschuss beantragt werden. Entsprechende Formulare finden Sie weiter unten als Download.

Wenn Sie erfolgreich Ihre Abfälle sortieren, kann es vorkommen, dass auch die kleinste Restmülltonne (60 l) noch zu groß ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine Abfallgemeinschaft mit den direkten Grundstücksnachbarinnen und -nachbarn zu bilden. Durch die gemeinsame Nutzung der Restmülltonne können dann die anfallenden Abfallgebühren reduziert werden. Bitte beantragen Sie die gewünschte Abfallgemeinschaft dazu im Bürgerservice des Rathauses.

In der Stadt Verl erfolgt die Leerung der Abfallbehälter aus Kostengründen durch ein Müllfahrzeug mit Seitenladertechnik im Ein-Mann-Betrieb. Damit der Arm des Seitenladers Ihre zur Leerung bereitgestellte Mülltonne greifen kann, muss diese möglichst dicht am Fahrbahnrand aufgestellt werden, ohne dabei jedoch den Verkehr zu behindern. Zudem muss der Griff des Abfallbehälters vom Fahrbahnrand weg zeigen. Wenn mehrere Tonnen gleichzeitig zur Abfuhr bereitstehen, sollten diese nach Größe sortiert mit einem Abstand von etwa 30 cm aufgestellt werden. Anliegerstraßen werden oftmals nur einseitig vom Müllfahrzeug angefahren, sodass hier alle Abfallbehälter auch nur auf einer Straßenseite geleert werden.

Fallen einmal größere Restmüllmengen an, stehen hierfür drei weitere Entsorgungswege zur Verfügung:

  • Beistellsäcke: In den Verler Geschäften "Ölbachcenter" (Österwieher Straße 20) und "Wittkemper" (Gütersloher Straße 53) können Beistellsäcke zum Preis von 6,50 Euro erworben und bei der nächsten Müllabfuhr neben die Restmülltonnen gelegt werden.
  • Wertstoffhof: An jedem Samstag (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage) kann Restmüll am Wertstoffhof zum Preis von 0,35 Euro/kg in der Zeit von 8 bis 13 Uhr abgegeben werden.
  • ​​​​​​​Entsorgungspunkt Süd: Bei der Firma GEG in Rheda-Wiedenbrück können Abfälle gebührenpflichtig abgegeben werden.

Hinweise zu den Kosten finden Sie unter "Abfallgebühren".