Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungsfähig ist und jemand ganz Bestimmtes sich um die wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass stattdessen eine fremde Betreuungsperson vom Gericht bestellt wird. Ein ebenfalls sehr wichtiges Dokument zur Vorsorge ist die Patientenverfügung.
Durch eine Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie selbst dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind. Um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein, ist es sinnvoll, unabhängig vom eigenen Alter einer oder mehreren Vertrauenspersonen eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, so entscheiden unter Umständen Ihnen unbekannte Ärzte oder ein von Amtswegen bestellter Betreuer über Ihre Angelegenheiten.
Die Vorsorgevollmacht kann umfassend oder nur für bestimmte Teilbereiche ausgestellt werden: Sie bestimmen, welche Person in welchen Bereichen für Sie Entscheidungen treffen darf. Mithilfe der Vorsorgevollmacht können Sie beispielsweise festlegen, wer in Ihrem Namen in ärztliche Maßnahmen einwilligen beziehungsweise diese ablehnen darf oder über Ihren Aufenthalt entscheidet, wenn etwa ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung notwendig sein könnte. Darüber hinaus kann Ihre Vorsorgevollmacht auch Ihre finanziellen sowie vertraglichen Angelegenheiten regeln.
Eine Beglaubigung oder Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist nur dann notwendig, wenn die bevollmächtigte Person zum Kauf/Verkauf von Grundstücken beziehungsweise Immobilien oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigt sein soll. In allen anderen Fällen ist sie durch Ihre und die Unterschrift des Bevollmächtigten umgehend gültig.
Da in der Regel jedoch nur im Ernstfall ein Einschreiten des Bevollmächtigten gewünscht ist, sollten Sie mit Ihrer Vertrauensperson klar festlegen, ab wann sie für Sie tätig werden soll. Dabei ist es nicht ratsam, schriftlich festzulegen, dass die Vollmacht erst nach Eintritt der eigenen Geschäftsunfähigkeit in Kraft treten soll: Diese kann der Bevollmächtigte oft nur schwer nachweisen.
Ein Original der Vollmacht sollten Sie der von Ihnen bevollmächtigten Person aushändigen, damit diese sie im Ernstfall an entsprechender Stelle vorzeigen kann. Sind Sie unsicher, können Sie die Vollmacht auch an einem sicheren Ort in Ihrer Wohnung aufbewahren und dem Bevollmächtigten mitteilen, wo er sie im Fall der Fälle finden kann. Alternativ können Sie das Original ebenso einer dritten Person geben, die es dem Bevollmächtigten aushändigt, falls Sie geschäftsunfähig werden.
Darüber hinaus können Sie das Dokument selbst im zentralen Vorsorgeregister hinterlegen, um Ärzten und Krankenhäusern im Notfall die Verfügbarkeit des Dokuments zu erleichtern.
Weitere konkrete Tipps rund um die Vorsorgevollmacht haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Erst Vorsorgevollmacht, dann Patientenverfügung
Die Vorsorgevollmacht sichert Sie für den Notfall ab. Im zweiten Schritt sollten Sie über eine Patientenverfügung nachdenken, die dazu dient, bei eigener Handlungsfähigkeit Ihren persönlichen medizinischen Behandlungswillen umzusetzen.
Wählen Sie als Bevollmächtigten eine Vertrauensperson
Ihr Bevollmächtigter sollte Sie gut kennen, kooperativ und durchsetzungsfähig sein und in Ihrem Sinne entscheiden. Die Person sollte außerdem erreichbar und idealerweise vor Ort sein. Für den Verhinderungsfall sollten Sie jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter bestimmen.
Auch Ihre Angehörigen brauchen eine Vollmacht, um für Sie entscheiden zu dürfen
Nur aufgrund der Familienzugehörigkeit dürfen Ihre Angehörigen im Ernstfall nicht automatisch in Ihrem Namen entscheiden.
Denken Sie auch an eine Bankvollmacht
Bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der auf Ihre Bankkonten zugreifen darf – dazu ist in der Regel eine separate Vollmacht erforderlich.
Halten Sie Ihre Vollmacht aktuell
Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob die Bestimmungen und Bevollmächtigten Ihrer Verfügung noch aktuell sind. Sollten keine Anpassungen notwendig sein, so können Sie die Aktualität durch Ihre Unterschrift mit Datum bestätigen.
Nützliche Informationen und Formulierungshilfen zur Vorsorgevollmacht finden Sie ebenfalls unter den folgenden Links:
Muster Vorsorgevollmacht
Informationen zur Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache (PDF-Datei)
Mithilfe einer Betreuungsverfügung können Sie eine Person festlegen, die Sie anstelle eines vom Amtsgericht bestellten rechtlichen Betreuers bei Ihren Angelegenheiten unterstützt, wenn Sie dazu nicht mehr selbstständig in der Lage sind. Ein solcher Betreuer kann etwa bei psychischen Erkrankungen oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung notwendig sein.
Sofern Sie bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, die diesen Fall ausdrücklich einschließt, ist keine zusätzliche Betreuungsverfügung erforderlich.
Für eine persönliche Beratung sowie Tipps und praktische Hilfe steht Ihnen die Ambulante Hospizgruppe Verl gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus erhalten Sie auch bei der Betreuungsstelle des Kreises Gütersloh, bei der Betreuungsabteilung am Amtsgericht Gütersloh oder bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten professionelle Unterstützung.
Weitere Informationen sowie Formulierungshilfen zur Betreuungsverfügung finden Sie außerdem unter den folgenden Links:
Betreuungstelle des Kreises Gütersloh
Muster Betreuungsverfügung
Informationen zum Betreuungsrecht
Anregen einer Betreuung
Eine betroffene Person kann auf Wunsch selbst die Bestellung eines Betreuers beantragen. Darüber hinaus kann auch jede Privatperson beim zuständigen Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für eine Person anregen, wenn der Eindruck besteht, dass diese Person die Hilfe eines Betreuers benötigt. Das für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Verl zuständige Betreuungsgericht ist das Amtsgericht Gütersloh.
Eine Betreuungsanregung ist formlos möglich. Das zuständige Betreuungsgericht führt anschließend die erforderlichen Ermittlungen durch. Es hört die betroffene Person an, holt das Gutachten eines Sachverständigen ein und entscheidet über die Notwendigkeit der Betreuung sowie den Aufgabenkreis des Betreuers.
Die rechtliche Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für die betroffene Person dar. Da sie aber auch einen Eingriff in die Grundrechte bedeutet, darf sie nur in tatsächlich notwendigen Fällen erfolgen. Gegen den frei gebildeten Willen einer betroffenen Person darf kein Betreuer bestellt werden.
Eine Patientenverfügung sollte niemals ohne vorherige Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung erstellt werden: Bitte bestimmen Sie zunächst einen Bevollmächtigten, der im Ernstfall in Ihrem Sinne für Sie eintritt und Ihre Angelegenheiten regelt.
Im zweiten Schritt können Sie mit einer Patientenverfügung vorsorglich festlegen, ob und in welcher Form Sie im Falle eines Unfalls oder einer unheilbaren Erkrankung lebensverlängernde Maßnahmen wünschen und welche Behandlungen Sie ablehnen. Ihr schriftlich fixierter Wille ist für alle Ärzte, Gerichte und Betreuer verbindlich und muss befolgt werden.
Die Patientenverfügung ist äußerst individuell: Achten Sie darauf, Ihre persönlichen medizinischen Behandlungswünsche möglichst detailliert, konkret und unmissverständlich zu formulieren. Unter Umständen sollten Sie dabei die Beratung eines Arztes und/oder eines Notars in Anspruch nehmen.
Ihre Patientenverfügung greift nur dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst über Ihre Behandlung entscheiden oder Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu diesem Moment liegen alle Entscheidungen sowie jegliche Änderungen der Patientenverfügung ausnahmslos bei Ihnen.
Damit Ihre Patientenverfügung im Ernstfall schnell und zuverlässig auffindbar ist, können Sie diese beispielsweise bei Ihrem Hausarzt hinterlegen und einen entsprechenden Hinweis auf ihr Vorhandensein in Ihrem Portemonnaie aufbewahren.
Informationen, Empfehlungen und Formulierungshilfen zur Patientenverfügung erhalten Sie auch auf den folgenden Webseiten:
Ambulante Hospizgruppe Verl
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Leitfaden für Patienten und Angehörige (PDF-Datei)
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz überprüft kostenlos Ihre Patientenverfügung