Der vorliegende Mietspiegel (gültig ab 01.07.2024) wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Stadt Verl sowie den an seiner Erstellung beteiligten Organisationen und Interessenverbänden anerkannt. Er gilt zwei Jahre lang ab Inkrafttreten und ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d Abs. 1 BGB.