Die Stadt Verl als Schulträgerin ist für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Schule verantwortlich. Somit fallen auch die Themen Lernmittelfreiheit und Schülerbeförderung sowie die Erhebung der Schülerzahlen in ihren Aufgabenbereich.
Weiterführende Schulen
Für das Schuljahr 2025/2026 gibt es 148 Anmeldungen für das Gymnasium Verl und 182 Anmeldungen für die Gesamtschule Verl.
Die Gesamtschule darf gemäß der Genehmigung der Bezirksregierung maximal 145 Schülerinnen und Schüler aufnehmen, da sie für fünf Klassen ausgelegt ist.
Allerdings gibt es bereits allein 146 Anmeldungen von Kindern, die entweder einen festgestellten Förderbedarf haben oder unter das „Stadtkinderprinzip“ fallen. Dieses Prinzip basiert auf einem Beschluss des Rates der Stadt Verl aus Februar 2017. Es regelt, dass vorrangig Kinder aus Verl sowie Kinder aufgenommen werden, die in ihrer Heimatgemeinde keine Gesamtschule haben – insbesondere betrifft das Kinder aus Hövelhof.
Die zulässige Schülerzahl ist damit bereits überschritten!
Um eine Lösung zu finden, hat der Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur und Generationen in einer Sondersitzung am 27.03.2025 beschlossen, bei der Bezirksregierung Detmold eine zusätzliche Klasse zu beantragen. Das Genehmigungsverfahren läuft noch. Falls die Genehmigung erteilt wird, soll die Gesamtkapazität auf 164 Schulplätze erhöht werden.
Falls die zusätzliche Klasse genehmigt wird, erfolgt die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler nach folgenden Kriterien:
1. Kinder mit besonderem Förderbedarf (10 Kinder) → Diese Plätze sind bereits vergeben.
2. Kinder aus Verl und Hövelhof („Stadtkinderprinzip“) → Insgesamt 146 Schülerinnen und Schüler (inklusive der 10 Förderkinder).
Dies bedeutet, dass alle Kinder mit festgestelltem Förderbedarf sowie alle Kinder aus Verl und Hövelhof nach diesem Verfahren einen Platz an der Gesamtschule Verl bekommen werden.
3. Geschwisterkinder
4. Losverfahren → Falls nach den vorherigen Kriterien noch Plätze frei sind, werden diese unter den verbleibenden Bewerberinnen und Bewerbern verlost, um eine möglichst leistungsgemischte Klassenstruktur zu gewährleisten.
Da insgesamt 182 Kinder angemeldet sind, weisen wir darauf hin, dass auch nach diesem Verfahren voraussichtlich 18 Absagen erteilt werden müssen.
Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich bitte an die Gesamtschule Verl, Sekretariat@gesamtschule-verl.nrw.schule.
Finanzierung von Schulbüchern und Co.
Schulbücher und weitere Lernmittel werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen in NRW vom jeweiligen Träger zum befristeten Gebrauch zur Verfügung gestellt. Die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten tragen lediglich einen geringen Eigenanteil:
Primarstufe | 16,00 € |
Sekundarstufe I | 34,00 € |
Sekundarstufe II | 31,00 € |
Befreiung vom Eigenanteil
Bestimmte Personengruppenkönnen sich von der Zahlung des Eigenanteils befreien lassen:
Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) sowie Asylbewerberleistungen: Anträge können im Rathaus, Raum 156 gestellt werden.
Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II): Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner beim Jobcenter des Kreises Gütersloh. Bitte nutzen Sie das Antragsformular des Jobcenters.
Mit dem Bus zur Schule
Grundschulen:
Wenn der reguläre Schulweg die Länge von 2 km Fußweg überschreitet, werden für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen die Kosten für eine „Schulwegkarte“ zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel übernommen.
Weiterführende Schulen:
Die Stadt Verl hat zum 1. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen das „SchülerTicket Westfalen“ eingeführt. Das Ticket wird kostenlos zur Verfügung gestellt, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf ein Ticket nach der Schülerfahrkostenverordnung besteht oder nicht. Es ist im gesamten Raum des WestfalenTarifs gültig und kann sowohl für die Fahrten zur Schule als auch in der Freizeit und am Wochenende sowie in den Ferien genutzt werden.
Damit die entsprechenden Daten an die OWL Verkehr GmbH weitergegeben werden können, muss von den Erziehungsberechtigten im Vorfeld eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung unterzeichnet werden. Die erforderlichen Formulare erhalten die Schülerinnen und Schüler über die jeweilige Schule.
Nähere Informationen zum WestfalenTarif finden Interessierte unter www.TeutoOWL.de.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Schülerbeförderung geben die jeweilige Schule sowie die genannten Ansprechpartner.
Hotline für Fragen und Beschwerden zum Schulbusverkehr in Verl
Bei Problemen im Schulbusverkehr wie zum Beispiel Verspätungen oder Busausfällen können sich Schülerinnen und Schüler sowie Eltern an die Hotline des Verkehrsunternehmens TWV wenden.
Die Hotline ist an Schultagen von 7.30 bis 16.30 Uhr wie folgt zu erreichen:
- über die Webseite des TWV
- per E-Mail an schulfahrten@transdev.de
- telefonisch unter 05242 / 9604-99
Die Stadt Verl unterhält als Träger vier Grundschulen sowie mit der Gesamtschule Verl und dem Gymnasium Verl zwei weiterführende Schulen.
Hier finden Sie die Schülerzahlen des Schuljahres 2024/2025. Die Zahlen werden jährlich zum Stichtag 1. Oktober erhoben.
Grundschule Am Bühlbusch | 401 Schülerinnen und Schüler |
Marienschule | 273 Schülerinnen und Schüler |
St. Georg-Schule Sürenheide | 170 Schülerinnen und Schüler |
Grundschule Kaunitz-Bornholte | 281 Schülerinnen und Schüler |
Gesamtschule Verl | 1.007 Schülerinnen und Schüler |
Gymnasium Verl | 1.025 Schülerinnen und Schüler |
Gesamtschülerzahl: 3.109