Beurkundungen
Johanna Löwen
Raum: 023
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Johanna.Loewen@verl.de

Beurkundungen

Im Jugendamt können unter anderem folgende Erklärungen beurkundet werden:

  • Vaterschaft und Zustimmung der Mutter
  • Sorgeerklärungen nicht verheirateter Eltern
  • Unterhaltsverpflichtungen

Vaterschaftsanerkenntnisse und Unterhaltsverpflichtungen können außer im Jugendamt auch bei den örtlichen Amtsgerichten und Notaren gebührenfrei beurkundet werden. Darüber hinaus können Vaterschaftsanerkenntnisse auch beim Standesamt kostenfrei beurkundet werden.