Im Jugendamt können unter anderem folgende Erklärungen beurkundet werden:
- Vaterschaft und Zustimmung der Mutter
- Sorgeerklärungen nicht verheirateter Eltern
- Unterhaltsverpflichtungen
Vaterschaftsanerkenntnisse und Unterhaltsverpflichtungen können außer im Jugendamt auch bei den örtlichen Amtsgerichten und Notaren gebührenfrei beurkundet werden. Darüber hinaus können Vaterschaftsanerkenntnisse auch beim Standesamt kostenfrei beurkundet werden.