Heiraten in Verl

Ihr Kontakt

Standesamt
05246 / 961 163
standesamt@verl.de

Heiraten in Verl

Wir freuen uns, dass Sie sich in Verl das Ja-Wort geben möchten!

Die Stadt Verl bietet Ihnen zwei verschiedene Räumlichkeiten für Ihre Trauung an.

Das Trauzimmer des Standesamtes "Rathaus II" befindet sich an der Paderborner Straße 2. Dort finden insgesamt 25 Personen Platz. Zusätzlich werden einmal im Monat Trauungen im Heimathaus an der Sender Straße 8 angeboten. Das Heimathaus bietet Platz für insgesamt 40 Personen.

Bei Fragen erreichen Sie das Standesamt der Stadt Verl telefonisch unter 05246 / 961 163 oder per E-Mail an standesamt@verl.de.

Trauungen finden in der Regel im Trauzimmer des Standesamtes von montags bis freitags vormittags nach Terminabsprache statt.

Darüber hinaus gibt es einmal im Monat die Möglichkeit, sich im Heimathaus trauen zu lassen. Wichtig: Für diese Sondertrautermine an einem Samstag oder im Heimathaus fallen zusätzliche Gebühren an. Die folgende Übersicht der Sondertrautermine 2025 wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Termine, die als frei gekennzeichnet sind, können in der Zwischenzeit allerdings gebucht worden sein

Für eine Terminabsprache kontaktieren Sie bitte unbedingt das Standesamt Verl.

 

Sondertrautermine 2025

StatusWochentagDatumUhrzeitOrt
 Freitag10.01.202510.00 UhrHeimathaus Verl
 Freitag10.01.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag11.01.202510.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag11.01.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Freitag07.02.202510.00 UhrHeimathaus Verl
 Freitag07.02.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag08.02.202510.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag08.02.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Freitag14.03.202510.00 UhrHeimathaus Verl
 Freitag14.03.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag15.03.202510.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag15.03.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Freitag25.04.202510.00 UhrHeimathaus Verl
gebuchtFreitag25.04.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag26.04.202510.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag26.04.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Freitag02.05.202510.00 UhrHeimathaus Verl
gebuchtFreitag02.05.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag03.05.202510.00 UhrHeimathaus Verl
gebuchtSamstag03.05.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Freitag06.06.202510.00 UhrHeimathaus Verl
gebuchtFreitag06.06.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag07.06.202510.00 UhrHeimathaus Verl
gebuchtSamstag07.06.202512.00 UhrHeimathaus Verl
gebuchtFreitag04.07.202510.00 UhrHeimathaus Verl
gebuchtFreitag04.07.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag05.07.202510.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag05.07.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Freitag29.08.202510.00 UhrHeimathaus Verl
gebuchtFreitag29.08.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag30.08.202510.00 UhrHeimathaus Verl
gebuchtSamstag30.08.202512.00 UhrHeimathaus Verl
 Samstag20.09.202510.00 UhrTrauzimmer im Standesamt
 Samstag20.09.202510.45 UhrTrauzimmer im Standesamt
 Samstag20.09.202511.30 UhrTrauzimmer im Standesamt
 Samstag25.10.202510.00 UhrTrauzimmer im Standesamt
 Samstag25.10.202510.45 UhrTrauzimmer im Standesamt
 Samstag25.10.202511.30 UhrTrauzimmer im Standesamt
 Samstag22.11.202510.00 UhrTrauzimmer im Standesamt
 Samstag22.11.202510.45 UhrTrauzimmer im Standesamt
 Samstag22.11.202511.30 UhrTrauzimmer im Standesamt
 Samstag06.12.202510.00 UhrTrauzimmer im Standesamt
 Samstag06.12.202510.45 UhrTrauzimmer im Standesamt
 Samstag06.12.202511.30 UhrTrauzimmer im Standesamt

Vor der Heirat müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Anmeldung sollte persönlich beim Standesamt der Stadt oder Gemeinde erfolgen, in der einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Wir empfehlen Ihnen, sich persönlich beim Standesamt über die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung einer Eheschließung zu erkundigen. Die Unterlagen sind unter anderen abhängig von Familienstand, Staatsangehörigkeit und Ort der Geburt. Sie können uns auch per E-Mail Ihre Telefonnummer mit einer Anrufbitte unter Standesamt@verl.de übersenden. Wir melden uns dann bei Ihnen. Bei diesem Gespräch ist es zeitgleich möglich, einen Termin für die Eheschließung zu reservieren.

Sobald Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vereinbaren wir einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung.

Die Eheschließung sollte ca. 4 Wochen vor dem Eheschließungstermin angemeldet werden.

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, benötigen dafür unter Umständen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Mit diesem Zeugnis bescheinigt das ausstellende Standesamt, dass einer Eheschließung der beiden im Dokument aufgeführten Personen keine rechtlichen Hinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen.

Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie im ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder bei der deutschen Vertretung in dem Staat, in dem Sie Ihre Ehe schließen möchten.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und wird durch das Standesamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, so ist das Standesamt Ihres letzten Wohnortes in Deutschland zuständig.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind auch bei Wohnsitz im Ausland die Unterlagen beider zukünftigen Ehepartner erforderlich.

Nähere Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen erteilen Ihnen gerne die Standesbeamtinnen und der Standesbeamte der Stadt Verl.

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen haben, können Sie dies auf Antrag im deutschen Eheregister beurkunden lassen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich eine antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Ordnungsgemäß ausgestellte Eheurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.