Ihr Kontakt
Die Jugendleiter/innen-Card - kurz JuleiCa - hat seit dem Frühjahr 2000 den altbekannten Gruppenleiter/innen-Ausweis abgelöst. Sie weist stattdessen Ehrenamtliche in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus und dient zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und zur Legitimation gegenüber Dritten. Ferner können mit ihr Rechte und Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die an die Funktion Jugendleiterin bzw. Jugendleiter oder ausdrücklich an diese Card gebunden sind.
Als Voraussetzung gilt:
- ehrenamtliche Tätigkeit bei einem freien oder öffentlichen Träger in der Jugendhilfe
- ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgaben und Fähigkeit, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten
- die Antragstellerin bzw. der Antragsteller sollte das 16. Lebensjahr vollendet haben
- Die Card ist für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit bestimmt. Sie kann aber auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiterinnen und Jugendleiter tätig sind.
Gültigkeitsdauer:
- Die Card wird für eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren ausgestellt.
- Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, ist die Card zurückzugeben.
Weiterführende Links:
Hier geht's zum Link für den Antrag auf eine JuLeiCa
Auf dieser Webseite finden Interessierte weitere Informationen rund um die JuLeiCa.