Informationen für Anbieterinnen und Anbieter

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Yvonne Masjosthusmann
Raum: 012
05246 / 961 267
Yvonne.Masjosthusmann@verl.de

Informationen für Anbieterinnen und Anbieter

Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter drei Jahren in Anspruch genommen. Die Kindertagespflege ist ein alternatives gleichberechtigtes Angebot zu den Kindertageseinrichtungen.

Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Tagespflegeperson in der Stadt Verl tätig zu sein:

  • Informationsgespräch mit Frau Masjosthusmann, Fachberaterin Kindertagespflege im FB Jugend

  • Antrag auf Pflegeerlaubnis 

  • Prüfung der Räumlichkeiten und der Geeignetheit der Bewerberinnen oder Bewerber bei einem Hausbesuch 

  • ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) von der Tagespflegeperson und allen erwachsenen Personen (ab 14 Jahren) des Haushalts, wenn die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson stattfindet
  • Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe-Kurs für Kinder"  
  • Qualifizierungskurs "Kindertagespflege" - 300 Unterrichtseinheiten (z. B. bei VHS, kefb)
  • eine ärztliche Bescheinigung, dass die Tagespflegeperson frei von ansteckenden Krankheiten, psychischen Erkrankungen sowie Suchterkrankungen ist und keine andere gesundheitliche Aspekte gegen die Betreuung von Kindern im Rahmen von Kindertagespflege sprechen
  • tabellarischer Lebenslauf

  • bei fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss: Abschlusszeugnis

  • Nachweis über Erweiterung der Haftpflichtversicherung auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson 

  • Formular für die Erfassung der Informationen für das Little Bird-Portalprofil


Falls Sie die Tagespflege in Räumen der Eltern leisten möchten, ist kein Antrag auf Pflegeerlaubnis zu stellen und das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen zu beantragen. Alle weiteren oben genannten Voraussetzungen sind ebenfalls zu erfüllen.

Sie sind daran interessiert, als Tagespflegeperson zu arbeiten? Informieren Sie sich gerne bei der

Fachberatung Kindertagespflege
Yvonne Masjosthusmann
Fachbereich Jugend der Stadt Verl
Tel. 05246 / 961 267
Yvonne.Masjosthusmann@verl.de


Welchen Verdienst kann ich erzielen?
Unten auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Pflegegelder. Außerdem werden bei ungünstigen Betreuungszeiten Sonderzahlungen geleistet.

Sie sind als Tagespflegeperson selbstständig tätig, sofern Sie die Kindertagespflege nicht im Rahmen eines Minijobs ausüben und / oder von den Kindeseltern angestellt sind. Somit ist das Kindertagespflegegeld steuerpflichtes Einkommen. Melden Sie sich diesbezüglich bitte bei dem für Sie zuständigen Finanzamt. Es besteht eine Meldepflicht.

Ein Informationsblatt zur Steuerpflicht steht zum Download unten auf dieser Seite bereit.

Welche Versicherungen sind für meine Tätigkeit als Tagespflegeperson erforderlich?
Bei der Tätigkeit als Tagespflegeperson sind folgende Versicherungen nötig:

  • Unfallversicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung

Es werden 50 Prozent des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags und des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrags aus Mitteln der öffentlichen Jugendhilfe übernommen. Die Unfallversicherung wird in vollem Umfang übernommen. Das Anmeldeformular zur gesetzlichen Unfallversicherung steht Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung. Detaillierte Informationen zur Versicherungspflicht erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger.

Welche Aufgaben übernimmt die Stadtverwaltung?

  • Berechnung und Auszahlung des Tagespflegegeldes an die Tagespflegepersonen
  • Berechnung und Auszahlung des Zuschusses zur Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge
  • Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrags zur Kindertagespflege

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