Das maßgebliche Recht eines Vereins ergibt sich aus seiner Satzung. Trotz dieser erheblichen Bedeutung sind die gesetzlichen Vorgaben eher dürftig. Daher kommt es entscheidend darauf an, dass die Satzung an die aktuellen vereins-(steuer-)rechtlichen Anforderungen angepasst wird. Neben den Anforderungen aus dem Gemeinnützigkeitsrecht bestehen häufig auch Erfordernisse aus der Datenschutz-Grundverordnung sowie der aktuellen vereinsrechtlichen Rechtsprechung. Worauf hier zu achten ist, zeigt eine zweiteilige Veranstaltung der städtischen Ehrenamtskoordination für Vereine und Ehrenamtliche in Verl.
Am Mittwoch, 2. April, von 17 bis 19 Uhr findet ein Online-Vorbereitungstermin statt. Hier wird auf etwaige Stolpersteine innerhalb der Satzungen eingegangen, um dann im Grundlagen-Workshop in Präsenz am Samstag, 5. April, von 10 bis 16 Uhr im Rathaus (Paderborner Straße 5) aktiv an den Satzungen zu arbeiten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können auch ihre eigene Satzung überprüfen, ob alle maßgeblichen Punkte enthalten sind und wie diese gegebenenfalls optimiert werden können.
Referent ist der Rechtsanwalt Michael Röcken, der sich mit seiner Kanzlei in Bonn auf die Beratung und Vertretung von Vereinen und Verbänden sowie Non-Profit-Organisationen spezialisiert hat. Die Teilnahme an dem Seminar ist kostenlos. Um Anmeldung unter vereinsarbeit@verl.de wird gebeten.
Weitere Informationen zur gesamten Fortbildungsreihe sind im Flyer und auf unserer Themenseite zum Ehrenamt zu finden.