Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Verl erhalten in diesen Tagen ihre Grundsteuer- und Abgabenbescheide für das Jahr 2025. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt erstmals auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform. Mit der Reform wurde das bisherige Berechnungsverfahren überarbeitet.
Der Rat der Stadt Verl hat die Hebesätze aufkommensneutral angepasst. Das bedeutet, dass die Gesamt-Einnahmen durch die Grundsteuer 2025 in etwa denen im Jahr 2024 entsprechen. Aufgrund der Neubewertung der Grundstücke können sich für Steuerpflichtige jedoch individuelle Abweichungen ergeben.
Nähere Informationen sind auf unserer Themenseite zur Grundsteuerreform zu finden. Dort sind Antworten auf häufige Fragen sowie weiterführende Informationen zur Berechnung der Grundsteuer und den Hintergründen der Reform zusammengestellt.