Ab 2024: Der Kinderreisepass ist abgeschafft

Der Bundestag hat das Aus für den Kinderreisepass beschlossen: Seit dem 1. Januar 2024 brauchen auch Kinder unter zwölf Jahren einen „normalen“ Reisepass. Somit können im Bürgerservice der Stadt Verl keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Bisher bestand für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres die Möglichkeit, einen Kinderreisepass ausstellen zu lassen. Diesen konnten die Eltern meist direkt mitnehmen. Stellten die Eltern also kurz vor Reiseantritt fest, dass die Dokumente der Kinder bereits abgelaufen waren bzw. es noch kein Dokument gab, konnte hier schnell Abhilfe geschaffen werden.

Seit dem 1. Januar 2024 haben die Eltern – je nach Reiseziel – die Wahl zwischen der Ausstellung eines regulären Personalausweises oder eines regulären Reisepasses. Diese Dokumente werden für Personen unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt.

Zu beachten ist jedoch, dass ein Dokument nur solange gültig ist, wie man die Person auf dem Passbild noch erkennen und identifizieren kann. Somit wird es, gerade für sehr kleine Kinder, oft erforderlich werden, bereits vor Ablauf der aufgedruckten Gültigkeit ein neues Ausweisdokument zu beantragen.

Informationen zu den Einreisebestimmungen in die jeweiligen Länder finden Interessierte auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Zudem sollten Eltern beachten, dass die Ausstellung eines Personalausweises zwei bis vier Wochen und die Ausstellung eines Reisepasses vier bis sechs Wochen dauern kann und somit eine rechtzeitige Beantragung erforderlich ist. Die Gebühren für einen Personalausweis betragen für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro und für einen Reisepass 37,50 Euro.

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