Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar erfolgt voraussichtlich im Laufe der Woche vom 27. bis 31. Januar. Um die Bearbeitung der Anträge auf Briefwahl zu entzerren, empfiehlt das Wahlamt, die Briefwahl bereits jetzt unter folgendem Link zu beantragen:
Wichtig: Zugeschickt werden die Briefwahlunterlagen auch in diesem Fall erst ab dem 5. Februar. Und: Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung ist kein weiterer Antrag notwendig. Es reicht vollkommen aus, die Briefwahlunterlagen einmal zu beantragen.
Generell gilt allerdings: Wer am 23. Februar die Möglichkeit hat, im Wahllokal zu wählen, sollte diese Option nutzen. Sollte Briefwahl erforderlich sein, wird darum gebeten, nach Möglichkeit die Briefwahl vor Ort im Rathaus zu nutzen. Grund für den Appell, das Briefwahlaufkommen diesmal so gering wie möglich zu halten, der auch von Kreiswahlleiterin Susanne Koch ausdrücklich geteilt wird, ist der kurze Zeitraum bis zur Wahl.
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