Kreiswahlleiterin: Keine Eile mit Briefwahlanträgen

Für Briefwahlanträge gibt es entgegen Mitteilungen in den Medien keine Eile. Darauf weist Kreisdirektorin Susanne Koch als Kreiswahlleiterin für den heimischen Bundestagswahlkreis 130 Gütersloh I, zu dem auch die Stadt Verl gehört, hin. Durch die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswahlleiterin in den vergangenen Tagen sei der Eindruck entstanden, dass die Wahlberechtigten umgehend Briefwahl beantragen sollten.

„Es gibt hierfür jetzt überhaupt keine Eile“ so Susanne Koch. „Die Fristen für die Briefwahlanträge sind genauso wie bei regulären Bundestagswahlen.“ Nach dem 13. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Darin wird wie üblich beschrieben, auf welche Art und Weise und mit welchen Angaben zur Person man Briefwahl beantragen kann, z.B. mit dem aufgedruckten QR-Code. Die Kreiswahlleiterin bittet die Bürgerinnen und Bürger deshalb, erst ab Zugang der Wahlbenachrichtigung Briefwahl zu beantragen. „Es bringt schon deshalb nichts, die Briefwahl schon jetzt zu beantragen, weil die Kommunen voraussichtlich erst ab Ende der ersten Februarwoche Stimmzettel haben, die man den Antragstellern zusenden kann“, so die Kreiswahlleiterin. Grund dafür sei, dass die Zulassung der Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten sowie der Partei-Landeslisten erst dann abgeschlossen sei. Wenn sie die Briefwahlunterlagen erhalten hätten, müssten sich die Bügerinnen und Bürger allerdings mit der Rücksendung des roten Wahlbriefs beeilen.

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