Zukunftsfähigkeit durch Glasfaserausbau
Eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Digitalisierung in der Arbeitswelt ist eine ausreichende Breitbandversorgung – insbesondere in den Gewerbegebieten.
Die Stadt Verl befindet sich mit einer Anschlussquote von über 85 Prozent auf einem guten Weg hin zu einem möglichst flächendeckenden Glasfaserausbau. Zum Vergleich: In Deutschland lag der Durchschnittswert der FTTH-Versorgung, also der erfolgten Glasfaseranschlüsse, im Jahr 2020 bei gerade einmal 14,5 Prozent.
Auf diese Infrastruktur sind nicht nur die Unternehmen angewiesen, sondern auch zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice sowie Jugendliche auf ihrem Weg in die Arbeitswelt.
Bei städtischen Fragen zum Thema Breitbandausbau können Sie sich an breitband@verl.de wenden.
Die Gewerbegebiete in der Stadt Verl sind mit einem Glasfasernetz der Deutschen Glasfaser ausgebaut worden. Ein FTTH-Anschluss, also der Anschluss an dieses Glasfasernetz, kann über die Deutsche Glasfaser gebucht werden.
Ferner bietet auch die Telekom im Gewerbegebiet Metallstraßen einen FTTH-Anschluss, der direkt über die Telekom buchbar ist.
Die Wohngebiete in den Ortskernen der Stadt Verl sowie einige Außenwohnbereiche sind bereits mit einer gigabitfähigen Infrastruktur ausgebaut. Ein Anschluss an eine schnelle Breitbandversorgung ist somit buchbar.
Auf den folgenden Seiten der Anbieter finden sich Suchmasken, um für die eigene Adresse entsprechende Anschlussmöglichkeiten zu finden. Diese können sich von Anbieter zu Anbieter ändern. Deshalb sollten die Suchmasken aller Anbieter genutzt werden.
- Deutsche Glasfaser (FFTH-Anschluss)
- Telekom Deutschland
- Vodafone
Die Abwicklung, Installation und Einrichtung erfolgt vollständig über die Anbieter.
Wenn Sie sich über den Breitbandausbau für einen Neubau informieren möchten, wenden Sie sich bitte an den Neubauservice der Deutschen Glasfaser.
Die Verfügbarkeit schneller Internetzugänge ist ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor. Erklärtes Ziel der Stadt Verl und ihrer politischen Gremien ist eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur, die alle Verler Haushalte mit einem gigabitfähigen Anschluss versorgt. Die Verlegung einer Glasfaser-Infrastruktur zu einzelnen Haushalten im Außenbereich ist jedoch auf Grund der langen Verlegungsstrecken sehr kostenintensiv und wird daher von den Telekommunikationsunternehmen privatwirtschaftlich nicht durchgeführt. Ein Teil der Adressen, die unter 30 Mbit/s erreicht ("Weiße Flecken"), konnte bereits durch das NGA-Landesförderprogramm in den letzten Jahren ausgebaut werden.
Neuer Förderantrag „Gigabitförderung 2.0“
Um auch die übrigen Adressen in den Außenbereichen, die noch nicht über eine gigabitfähige Infrastruktur verfügen, anschließen zu können, hat das Bundesministerium am 31.03.2023 das neue Förderprogramm „Gigabitförderung 2.0“ veröffentlicht. Die Stadt Verl hat auf Grundlage des positiven Ratsbeschlusses vom 26.09.2023 fristgerecht einen Förderantrag für den ersten Aufruf (Stichtag 15.10.2023) eingereicht.
Nicht alle Kommunen, die im ersten Aufruf ihren Antrag eingereicht hatten, haben eine Bewilligung erhalten. Die bundesweit eingegangenen Anträge überschritten die von der Bundesregierung für die Finanzierung des Breitbandausbaus für das Jahr 2023 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von rund 3 Milliarden Euro.
Da die Stadt Verl bereits in den letzten Jahren umfangreiche Ausbaumaßnahmen gigabitfähiger Infrastruktur durchgeführt hat und nur noch wenige „Weiße Flecken" (unter 30 Mbit/s) aufweist, hat sie im ersten Aufruf keine Bewilligung erhalten. Im Vergleich gibt es Kommunen und Landkreise, die einen höheren Bedarf am Ausbau der weißen Flecken haben.
Der für Anfang des Jahres 2024 angekündigte zweite Aufruf ist am 30.04.2024 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr veröffentlicht worden. Somit wird es 2024 ausschließlich einen Aufruf geben, dessen Einreichungsfrist am 30.09.2024 endet. Daraus folgend wird sich die Stadt Verl nach dem Ratsbeschluss vom 14.12.2023 der geplanten interkommunalen Förderantragsstellung des Kreises Gütersloh anschließen, da eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit bei der Kriterienbewertung zur Bewilligung eines Förderantrags höher gewertet wird.
Der Kreis Gütersloh hat bereits ein Markterkundungsverfahren mit anschließender Grobnetzplanung und Kostenberechnung durchgeführt. Die Ergebnisse dienen als Kosten- und Entscheidungsgrundlage für die Räte der jeweiligen Städte. Für Verl sind in diesem Markterkundungsverfahren insgesamt 825 förderfähige Adressen ermittelt worden. Neben den „grauen Flecken“ wurden darin auch Adressen aufgenommen, die bei den bisherigen Förderverfahren von den Telekommunikationsunternehmen als ausreichend versorgt (im Sinne der Förderverfahren) gemeldet wurden. Im aktuellen Markterkundungsverfahren wurden einige dieser Adressen mit niedrigeren Bandbreiten angegeben als in den vorherigen Förderverfahren. Damit fallen auch diese „weißen Flecke“ mit in die jetzige Förderung. Das externe Beratungsbüro hat für die Stadt Verl eine Wirtschaftlichkeitslücke von aktuell maximal 21,1 Mio. kalkuliert, wovon die Stadt Verl einen Eigenanteil in Höhe von 20 % zu tragen hat. Die Stadt Verl übernimmt – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates – den Eigenanteil von ca. 4,21 Mio. €. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits in seiner vorberatenden Sitzung am 03.09.2024 ein einstimmiges Votum für die Bereitstellung des Eigenanteils abgegeben.
Ein gemeinsamer Förderantrag wird vom Kreis Gütersloh bis zum 30.09.2024 beim Bund eingereicht. Dieser wird die im ersten Förderaufruf dieser Richtlinie mit Fassung vom 30.04.2024 eingehenden Anträge nach dem in der Förderrichtlinie bestimmten Kriterienkatalog bewerten. Sollte der Förderantrag die Mindestpunktzahl erreichen und eine positive Bewilligung ergehen, wird der Kreis Gütersloh ebenfalls einen Förderantrag für die Ko-Finanzierung beim Land NRW einreichen. Nach Vorliegen beider Förderbescheide wird der Kreis Gütersloh das Auswahlverfahren durchführen und im Anschluss die Zuwendungsbescheide in abschließender Höhe beantragen. Eine erfolgreiche Antragstellung vorausgesetzt, wird die Umsetzung nach erster Einschätzung voraussichtlich im Jahr 2026 beginnen.
Abgeschlossenes Förderprojekt zu den „Weißen Flecken“ im Stadtgebiet Verl
Im ersten Förderprojekt - der sogenannten "Weißen Flecken" (unter 30 Mbit/s) - konnte in den letzten Jahren bereits für knapp 730 Haushalte in den Außenbereichen ein Zugang an ein schnelles und zukunftssicheres Internet über Glasfasernetze geschaffen werden. Dieser Ausbau wurde in Höhe von 4 Millionen Euro durch den europäischen Landwirtschaftsfond für regionale Entwicklung (45 Prozent) und im Rahmen des NRW-Programms ländlicher Raum 2014 bis 2020 unter Beteiligung des Landes NRW (45 Prozent) sowie durch die Stadt Verl (10 Prozent) gefördert.