Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Details
Anträge auf Grundsicherung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) werden bei der Stadt Verl im Fachbereich Soziales entgegengenommen.
Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A bis F: Frau Berning
G bis Z: Frau Klöpper
Anspruch auf die Grundsicherung haben vorwiegend Personen, die
das 65. Lebensjahr (ab Geburtsjahrgang 1947: 65 + 1 Monat oder später) oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Die Grundsicherung dient als Existenzsicherung in den Fällen, in denen die verfügbaren finanziellen Mittel nicht für den eigenen Lebensunterhalt ausreichen. Ansprüche werden durch eine Gegenüberstellung des Bedarfs und des Einkommens inklusive aller Vermögenswerte, Zahlungs- und Unterhaltspflichten etc. ermittelt.
Ihre Ansprechpartnerinnen beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Leichte Sprache
Grund-Sicherung ist eine Sozial-Leistung.
Manche Menschen bekommen Geld.
Für die Lebens-Kosten.
Wenn Geld fehlt.
Zum Beispiel für Essen.
Grund-Sicherung ist zum Beispiel für ältere Menschen.
Und für Menschen, die nur wenig arbeiten können.
Für lange Zeit.
Zum Beispiel kranke Menschen.
Man nennt das: erwerbs-gemindert.
Wir helfen Ihnen.
Fragen Sie diesen Mit-Arbeiter:
Wenn Ihr Nach-Name mit den Buch-Staben A bis F anfängt: Sabine Berning
Wenn Ihr Nach-Name mit den Buch-Staben G bis Z anfängt: Silvia Klöpper
Wir sagen Ihnen:
Wer bekommt Grund-Sicherung.
Welche Unterlagen müssen Sie uns geben.