Gewerbebetriebe

Details

Die Gewerbeordnung legt fest, dass jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden muss, in der das Unternehmen ansässig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gewerbe hauptberuflich oder im Nebenerwerb ausgeübt wird.

Die An- oder Abmeldung Ihres Gewerbes in Verl beziehungsweise dessen Ummeldung bei Umzug innerhalb der Stadt oder Änderung der Tätigkeit können Sie im Fachbereich Sicherheit und Ordnung vornehmen.

Einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen und anfallende Kosten sowie die benötigten Formulare finden Sie unten.

Über folgenden Link können Sie Ihre Gewerbemeldungen auf Wunsch auch online vornehmen: Wirtschafts-Service-Portal.NRW

Zuverlässigkeit einer oder eines Gewerbetreibenden:
Sollten Bedenken bezüglich der Zuverlässigkeit einer oder eines Gewerbetreibenden auftreten, die einer weiteren Ausübung seiner Tätigkeit entgegenstehen könnten, so werden diese Hinweise an den Kreis Gütersloh weitergeleitet. Dort erfolgt die eingehende Prüfung sowie bei Bedarf die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Betriebsanmeldung, Geschäftsanmeldung, Betrieb, Gewerbe anmelden, Gewerbebetrieb, Ordnungsamt, Gewerbeschein, Unternehmensanmeldung, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeangelegenheit, Fabrik, Geschäft, Unternehmen, Anmeldung, Gewerbetreibender, Gewerbe, Laden