Kraftfahrzeuge: Außerbetriebsetzung

Details

Verler Bürgerinnen und Bürger können die Außerbetriebsetzung bzw. die Abmeldung von Kraftfahrzeugen bei der Stadt Verl durch Vorlage aller notwendigen Unterlagen (s. u.) veranlassen.

Die Kennzeichen sind nach der Außerbetriebsetzung wieder zur Vergabe durch die Zulassungsbehörde frei, sofern sie nicht direkt für das betroffene Fahrzeug oder für dieselbe Halterin/denselben Halter reserviert werden. Zwei- oder dreistellige Kennzeichen können dabei nur für dasselbe Fahrzeug reserviert werden.

Die Reservierung eines Kennzeichens erfolgt für ein Jahr. Bei Außerbetriebsetzungen mit auswärtigem Kennzeichen ist eine Reservierung dieses Kennzeichens nicht möglich. Ist in einem solchen Fall eine Reservierung gewünscht, so muss die Außerbetriebsetzung bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde erfolgen.


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Wir melden Ihr Auto für Sie ab.

Oder ein anderes Fahr-Zeug.

Zum Beispiel ein Motor-Rad.

Das sind Kraft-Fahr-Zeuge:

Die Abkürzung ist Kfz.

Das schwere Wort für abmelden ist:

Außer-Betrieb-Setzung.

Die Außer-Betrieb-Setzung kostet 16,50 Euro.

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • Den Fahrzeug-Schein. Man sagt auch Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.

  • Das Nummern-Schild.

Auf der Webseite vom Kreis Gütersloh  steht mehr dazu.

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