In Verl-West stehen turnusgemäß Kanalreinigungsarbeiten an. Ab Montag, 3. Februar, reinigt eine Fachfirma die Schmutz- und Regenwasserkanäle. Dies wird ca. drei Wochen in Anspruch nehmen. Die Reinigung muss routinemäßig in regelmäßigen Abständen erfolgen, um den ordnungsgemäßen Abfluss des Abwassers dauerhaft zu gewährleisten. Im Rahmen der Kanalreinigung kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen, da die Reinigung von den in den Fahrbahnen liegenden Schächten aus erfolgt. Die ausführende Firma ist bemüht, die Behinderungen so gering wie möglich zu halten.
Was passiert bei der Kanalreinigung?
Bei der Kanalreinigung wird ein Spülschlauch – in der Regel durch einen Kanalschacht – in die Kanalisation eingeführt. Dieser Schlauch wird durch den Rückstoß eines starken Wasserstrahls, der aus einer Reinigungsdüse austritt, durch den Kanal vorangetrieben. Ein Kanalreinigungsfahrzeug befindet sich während der Arbeiten direkt am geöffnet Schacht. Am nächsten Schacht angekommen, wird der Schlauch per Hydraulik zurückgezogen. Nun wirkt der starke Wasserstrahl wie ein „Besen“. Die im Kanal befindlichen Ablagerungen werden herausgespült und durch das Spülfahrzeug über den Schacht abgesaugt.
Was merken die Anliegerinnen und Anlieger von der Kanalreinigung?
Im Normalfall: nichts. Die Kanalspülung ist ein zuverlässiges, anerkanntes und bewährtes Verfahren. Abgesehen von dem Spülfahrzeug auf der Straße läuft die Kanalreinigung im Normalfall unbemerkt ab. In seltenen Ausnahmefällen kann es aber im Bereich von Abflüssen zum Austritt von Wasser oder zu Geruchsbelästigungen im Gebäude kommen.
Wenn die Installationen innerhalb eines Gebäudes nicht ordnungsgemäß ausgeführt sind, kann es zu folgenden Problemen kommen:
- Austritt von Abwasser
Bei der Kanalspülung entstehen vor der Düse ein Unterdruck und hinter der Düse ein Überdruck. Im Bereich der Hausanschlüsse sorgt eine ordnungsgemäße Dachentlüftung für den Druckausgleich. Bei einer fehlenden oder nicht fachgerecht verlegten Entlüftung kann der kurzzeitige Überdruck zum Wasseraustritt im Bereich der Abflüsse bzw. aus den Geruchsverschlüssen der Toiletten führen. - Geruchsbelästigungen im Gebäude
Wenn sich nach der Kanalspülung ein übler Geruch bemerkbar macht, konnte der Unterdruck über die Dachentlüftung nicht ausgeglichen werden. Das Wasser des Geruchsverschlusses wurde ganz oder teilweise herausgesaugt, so dass die Luft aus dem Kanal ungehindert in die Wohnräume einströmen konnte. In diesem Fall sollte man einfach wieder Wasser in die Becken laufen lassen bzw. die Spülung der Toilette betätigen. Dadurch wird der Geruchsverschluss wieder geschlossen und es kann keine Kanalluft austreten.
Wo solche Probleme auftreten, sollte die Grundstücksentwässerung hinsichtlich der Entlüftungsvorrichtung von einem Fachbetrieb geprüft werden. Dabei sollte untersucht werden, ob alle Becken und ähnliches an die Dachentlüftung angeschlossen sind, die Dachentlüftung den erforderlichen Querschnitt hat und ob der Revisionsschacht auch wirklich frei und nicht überdeckt ist (zum Beispiel überpflastert oder eventuell sogar durch Folien abgedeckt).