Wohnberechtigungsschein

Details

Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen zu dürfen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Diesen können Sie gegen eine Gebühr von 10,00 Euro bei der Stadt Verl beantragen, sofern Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die zulässige Größe der Wohnung ist abhängig von der Personenzahl. Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.

Grundsätzlich gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:

  • Einzelperson: 20.420 Euro
  • Zwei-Personen-Haushalt: 24.600 Euro
  • Für jede weitere zum Haushalt zählende Person: Erhöhung der Grenze um 5.660 Euro
  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind: Erhöhung der Grenze um weitere 740 Euro

Hinweise

Begriffe im Kontext

- Wohnungssuche - Zuzug- Sozialwohnung- § 5-Schein- § 18 - Schein- Geförderte Mietwohnung- Wohnung für Menschen mit Behinderung- Barrierefreie Wohnung- Mietkosten- Arbeitslosigkeit- Geringes Einkommen- Wohnung für Sozialhilfeempfänger- WBS- Wohnungstausch- Drohende Obdachlosigkeit- Verlust der eigenen Wohnung- Kündigung