Grundstücksteilung
Details
Eine Teilungsgenehmigung ist nur erforderlich für
- bebaute Grundstücke,
- Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder
- Grundstücke, die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen.
Für unbebaute Grundstücke können durch die Stadt Verl Zeugnisse ausgestellt werden.
Voraussetzungen:
- Antrag
- amtlicher Lageplan (mindestens 2-fach)
Hinweise
Begriffe im Kontext
Teilung, Grundstück, Grundstück veräußern, Teilung genehmigen, Liegenschaftskataster, Negativzeugnis, Teilungsgenehmigung, Änderung Grundstücksgrenze