Kampfmittelbeseitigung

Details

Um Gefahren zu vermeiden, ist vor Aufnahme einer Bautätigkeit mit "Erdeingriff" grundsätzlich zu prüfen, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Dieser Nachweis ist für entsprechende Baugenehmigungsverfahren zwingend notwendig und für genehmigungsfreie Bautätigkeiten wie Gebäudeabbrüche dringend empfohlen.

Anträge auf eine Überprüfung von Grundstücken auf mögliche Kampfmittel sind frühzeitig vor Baubeginn vom Eigentümer bzw. der Eigentümerin oder deren Vertretungen über das Ordnungsamt der Stadt Verl zu stellen. Welche Unterlagen und Nachweise Sie für die formlose Antragstellung benötigen, erfahren Sie in der untenstehenden Aufstellung.

Begriffe im Kontext

Kampfmittelbelastung