Fischereischein

Details

Im Bürgerservice können Jugend-, Jahres- sowie Fünfjahres-Fischereischeine ausgestellt und verlängert werden.

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Jugendfischereischein, der dazu berechtigt, den Fischfang in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins auszuüben. Die Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgt jeweils bis zum 31.12. eines jeden Jahres.

Den Jahres- und Fünfjahres-Fischereischein erhalten Sie ab dem 14. Lebensjahr, wenn Sie eine Fischereiprüfung beim Kreis Gütersloh abgelegt haben. Der Fischereischein wird für ein bzw. fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt.

Fischereischeine, die bis zum 31.12. des Jahres gültig sind, können bereits ab dem 11. Dezember verlängert werden.

Ausstellungen und Verlängerungen werden nach Möglichkeit sofort bearbeitet, sodass Sie Ihren Fischereischein direkt mitnehmen können. Informationen zu den Gebühren sowie benötigten Unterlagen finden Sie in der untenstehenden Aufstellung.

Begriffe im Kontext

Abgabe Fischerei, Angelerlaubnis, Angelerlaubnisschein, Angelkarte, Angeln, Angelschein, Anglerkarte, Anglerprüfung, Ersatzfischerreischein, Fisch, Fischer, Fischerei, Fischereierlaubnisschein, Fischereiprüfung, Fischereireferat, Fischereischeinausstellung, Fischereischeinerteilung, Fischereiwesen, Fischerprüfung, Fischerschein, Jahresfischereischein, Jugendfischereischein, Prüfung Fischerei, Sachkunde Fischerei, Staatliche Fischerprüfung, Urlauber-Fischereischein, Urlaubs-Fischereischein