Meldebescheinigung

Details

Meldebescheinigungen nach § 18 Bundesmeldegesetz werden beispielsweise zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen benötigt. Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung einer Meldebestätigung an den Bürgerservice der Stadt Verl.

Alle Informationen zu den Kosten sowie zu den mitzubringenden Unterlagen finden Sie unten.

Leichte Sprache

Wir bescheinigen, dass Sie in Verl wohnen.

Das heißt: Melde-Bescheinigung.

Vielleicht möchte eine Behörde eine Melde-Bescheinigung von Ihnen.

Oder eine Einrichtung.

Zum Beispiel die Renten-Versicherung.

Das geht beim Bürger-Service:

Das sind Mit-Arbeiter, die Ihnen helfen.

Der Bürger-Service ist im Rat-Haus.

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • Einen Ausweis. Zum Beispiel Ihren Personal-Ausweis. Oder Ihren Reise-Pass.

  • Wenn Sie eine Melde-Bescheinigung für eine andere Person möchten: Sie brauchen eine Vollmacht. Das ist eine Erlaubnis. Die Person erlaubt Ihnen, eine Melde-Bescheinigung zu holen. Das schreibt sie auf. Bitte bringen Sie die Erlaubnis mit. Und den Ausweis von der anderen Person. Zum Beispiel den Personal-Ausweis. Oder den Reise-Pass.

Die Melde-Bescheinigung kostet 9,00 Euro.

Eine Melde-Bescheinigung für die Renten-Versicherung kostet nichts.

Begriffe im Kontext

Amtliche Meldebestätigung, Einwohnerwesen, Meldewesen, Meldebestätigung, Meldebescheinigung, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bestätigung, amtlich, amtliche, Meldeschein, Meldekarte, Meldeadresse, Melderegister, Meldenachweis, Anmelde bestätigung