Plakatanschlag

Details

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Anbringung von Plakaten, Anschlägen und anderen Werbemitteln an Straßen sowie in Anlagen und an öffentlichen Einrichtungen ordnungsbehördlich untersagt. Dieses Verbot beinhaltet insbesondere Gegenstände wie Masten, Verkehrszeichen, Schaltkästen, Bäume, Einfriedungen, Hauswände, Buswartehäuschen, parkende Fahrzeuge etc. Für die Anbringung von Wahlplakaten gibt es Sonderregelungen. Sprechen Sie hierzu bitte mit Jan Henrik Gollers aus dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung (janhenrik.gollers@verl.de).

Im öffentlichen Verkehrsraum stehen Interessenten die Werbeflächen der Städtewerbung Schnelle GmbH zur Verfügung, Tel. 02955 748880.

Andere Möglichkeiten der Werbung sind zum Beispiel Anzeigen in den örtlichen Tageszeitungen Die Glocke, Neue Westfälische oder Westfalen-Blatt; Handzettel an die Haushalte; Aushänge in Geschäften und Tankstellen; Aushänge an schwarzen Brettern in Schulen und öffentlichen Gebäuden sowie Veranstaltungshinweise im Radio, etwa bei Radio Gütersloh.