Parkausweise für Schwerbehinderte
Details
Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen blauen oder orangen Parkausweis erhalten. Beide Ausweise berechtigen die Inhaber dazu,
im eingeschränkten Haltverbot und auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden zu parken
an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr zu parken (gilt nicht für private Parkplätze bzw. Parkhäuser)
im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, sowie an Stellen, die durch „Parkplatz“ oder „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und für die eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken
in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken
Diese Berechtigungen gelten, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und die Grundregeln des Straßenverkehrs beachtet werden.
Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Lediglich der blaue Ausweis berechtigt zusätzlich zum Parken auf den mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Parkplätzen.
Voraussetzung für den blauen Parkausweis ist die Eintragung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis. Auch schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen haben einen Anspruch auf Ausstellung eines blauen Parkausweises.
Die Prüfung und Erst-Erteilung beider Parkausweise erfolgt durch die Kreisverwaltung Gütersloh. Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/soziales/schwerbehinderte/schwerbehinderung-feststellung-und-ausweise/
Die durch die Kreisverwaltung ausgestellten Parkausweise können jedoch im Verler Rathaus gebührenfrei verlängert werden. Eine Übersicht der dafür erforderlichen Unterlagen finden Sie unten.