Sondermüll

Details

Giftige und gefährliche Abfälle machen mit rund einem Prozent nur einen geringen Teil des gesamten Abfallstroms aus. Dennoch verursachen gerade die gefährlichen Abfälle viele Probleme. Durch die vollständige Aussortierung des Sondermülls aus dem Hausmüll kann jeder auf einfache Weise einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Um den aktiven Umweltschutz zu unterstützen, bietet die Stadt Verl bequeme und einfach Abgabemöglichkeiten für Sonder- und Giftmüll an. Als einzige Kommune im Kreis Gütersloh bietet die Stadt Verl ein Sondermüllzwischenlager am Wertstoffhof (Ewersweg 5) an, um Sondermüll ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bitte achten Sie beim Transport Ihres Sondermülls - insbesondere bei flüssigen Stoffen - darauf, dass dieser sicher verstaut sind. Falls giftige Stoffe zum Beispiel durch Verschütten in Berührung kommen, können diese miteinander reagieren.

Am Wertstoffhof kümmert sich ein beauftragter Chemiker um die ordnungsgemäße Einsortierung und somit schadlose Entsorgung Ihres Sondermülls. Der Fachmann kann vor Ort Schnelltests durchführen und so Ihre bekannten oder unbekannten Abfälle sicher zur Entsorgung verpacken.


Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit bietet das Giftmobil, das einmal jährlich an fünf Stationen im Stadtgebiet anhält, um Ihre schadstoffhaltigen Abfälle aufzunehmen. Die nächste Abholung findet am Freitag, 12.09.2025, zu folgenden Zeiten statt:

  • 12.00-12.45 Uhr - Verl Sende Bushaltestelle

  • 13.00-13.45 Uhr - Verl Bornholte, Bergstraße/Ecke Nelkenweg

  • 14.00-14.45 Uhr - Verl Kaunitz, Kirchstraße – Wendehammer

  • 15.00-15.45 Uhr - Verl Verl–West, Westfalenweg 202

  • 16.00-16.45 Uhr - Verl Sürenheide, Thaddäusstraße – Kirche


Die folgende Auflistung der gängigsten schadstoffhaltigen Abfälle dient als grobe Orientierung für Sondermüllabfälle:

  • alle Spraydosen wie Haarspray, Sahnespender, PU-Schaumdosen

  • alle Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel

  • alle Arzneimittel, Kosmetika, Pflegemittel

  • alle Pestizide, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfer usw.

  • alle Farben, Lacke

  • alle ölhaltigen Substanzen, Frittierfette, Petroleum, Schmierstoffe

  • alle lösemittelhaltigen Produkte wie Verdünner, Abbeizer

  • Bremsflüssigkeiten, Frostschutzmittel, Kunstharz usw.

  • alle alkoholhaltigen Abfälle

  • alle Kleber, Härter, Leime

  • alle Batterien, auch Autobatterien

  • bituminöse Abfälle

  • Carbolineum

  • Dichtungsmassen, Spachtelmassen

  • Neonröhren, Energiesparlampen

  • Fotochemikalien

  • Entkalker, Entroster, Imprägnierungen

  • Feuerlöscher

  • quecksilberhaltige Abfälle wie Fieberthermometer, Knopfzellen usw.

  • Säuren und Laugen

  • Laborchemikalien

  • Ölradiatoren


Am Wertstoffhof bzw. am Giftmobil sind lediglich folgende Abfallarten von der Abgabe ausgeschlossen. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen zu diesen Abfallarten.

  • Munition, Sprengstoff, Feuerwerk – diese Abfälle können Sie bei jeder Polizeidienststelle kostenlos abgeben

  • radioktive Substanzen

  • Gaskartuschen

  • Große Lithiumbatterien, z. B. aus Elektrofahrzeugen, Fahrrädern

Begriffe im Kontext

Giftmobil, Schadstoff, Giftmüll, wertsfoffhof, bauhof