Sondermüllentsorgung

Details

Giftige und gefährliche Abfälle machen mit ca. einem Prozent nur einen geringen Teil des gesamten Abfallstroms aus. Dennoch verursachen gerade sie fast alle Probleme beim Recycling, der Weiterbehandlung und bei der Ablagerung des Restmülls. Durch die vollständige Aussortierung des Sondermülls aus dem Rest- und Sperrmüll kann jeder auf einfache Weise einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Die Stadt Verl unterstützt dieses Vorhaben durch das Anbieten von einfachen, bequemen und kostenlosen Abgabemöglichkeiten für den Sonder- und Giftmüll, übrigens auch für Kleingewerbebetriebe. Als einzige Kommune im Kreis Gütersloh wird in Verl ein Sondermüllzwischenlager am Wertstoffhof (Ewersweg 5) betrieben, an dem Sie innerhalb der Öffnungszeiten Sondermüll abgeben können.

Die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung gewährleistet ein beauftragter Chemiker durch die Einsortierung Ihres Sondermülls in über 50 Abfallgruppen. Vertrauen Sie ihm ruhig Ihre Abfälle an, auch wenn es sich um Fundstücke aus dem Keller oder Schuppen handelt, dessen Inhalt kaum noch zu identifizieren ist. Der Fachmann kann vor Ort Schnelltests durchführen und so Ihre Abfälle sicher zur Entsorgung verpacken.

Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit bietet das Giftmobil, das an fünf Stationen im Stadtgebiet anhält, um Ihre schadstoffhaltigen Abfälle aufzunehmen. Die genauen Zeiten und Haltestellen entnehmen Sie bitte dem Umweltkalender, den Sie unten auf dieser Seite finden.

Falls Sie unsicher sind, welche Abfälle zum Sondermüll gehören und einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden müssen, hilft Ihnen nachfolgend vielleicht eine kleine Aufstellung der gängigsten schadstoffhaltigen Abfälle:

  • alle Spraydosen wie Haarspray, Sahnespender, PU-Schaumdosen

  • alle Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel

  • alle Arzneimittel, Kosmetika, Pflegemittel

  • alle Pestizide, Planzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfer usw.

  • alle Farben, Lacke

  • alle ölhaltigen Substanzen, Frittierfette, Petroleum, Schmierstoffe

  • alle lösemittelhaltigen Produkte wie Verdünner, Abbeizer

  • Bremsflüssigkeiten, Frostschutzmittel, Kunstharz usw.

  • alle alkoholhaltigen Abfälle

  • alle Kleber, Härter, Leime

  • alle Batterien, auch Autobatterien

  • bituminöse Abfälle

  • Carbolineum

  • Dichtungsmassen, Spachtelmassen

  • Neonröhren, Energiesparlampen

  • Fotochemikalien

  • Entkalker, Entroster, Imprägnierungen

  • Feuerlöscher

  • quecksilberhaltige Abfälle wie Fieberthermometer, Knopfzellen usw.

  • Säuren und Laugen

  • Laborchemikalien

  • Ölradiatoren


Am Wertstoffhof bzw. am Giftmobil sind lediglich folgende Abfallarten von der Abgabe ausgeschlossen:

  • Munition, Sprengstoff, Feuerwerk – diese Abfälle können Sie bei jeder Polizeidienststelle kostenlos abgeben

  • radioktive Substanzen

  • Gaskartuschen

  • Große Lithiumbatterien, z. B. aus Elektrofahrzeugen, Fahrrädern

Begriffe im Kontext

Giftmobil, Schadstoff, Giftmüll, wertsfoffhof, bauhof