Kompost-/Biotonne und Gartenabfälle

Details

Welche Abfälle gehören in die Komposttonne?
In die Kompost-/Biotonne dürfen nur Küchen- und Gartenabfälle entsorgt werden. Verunreinigungen in der Komposttonne durch Plastiktüten, Asche, Hygieneartikel usw. müssen unbedingt verhindert werden. Nur rein biologische Stoffe können zu hochwertigem Kompost verarbeitet werden. Werden über die grünen Kompost-/Biotonnen zu viele Störstoffe eingesammelt, ist eine Weiterverarbeitung sehr problematisch, wenn nicht sogar unmöglich. Aus diesem Grund wird jede Ladung der Müllfahrzeuge am Kompostwerk auf Störstoffe überprüft. Sind zu viele Störstoffe enthalten, muss die gesamte Ladung wieder aufgeladen und als Restmüll verbrannt werden.

 

In die Komposttonne gehören: Speisereste (auch gekochte Lebensmittel), Obst- und Gemüsereste, Eierschalen, Blumen, Blumenerde, Papiertaschentücher, Vogelsand und alle Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub und Strauchschnitt.

Nicht hinein gehören: Plastikbeutel (auch dann nicht, wenn sie angeblich kompostierbar sind), Einwegwindeln, Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Asche, Schweineknochen, Katzenstreu, Leder, Verbandsstoffe, Kehricht usw.

 

Leerung und Größen der Kompost-/Biotonne
Die Abfuhr der Kompost-/Biotonne erfolgt 14-täglich. Die Abfuhrzeiten finden Sie im Umweltkalender der Stadt Verl (als Download unten auf dieser Seite). Die Tonne ist in den Größen 80 l und 120 l frei wählbar. Bei größeren Mengen können im Bürgerservice des Rathauses Beistellsäcke erworben und bei der nächsten Müllabfuhr neben die Komposttonnen gelegt werden.

 

Gesetzliche Vorgabe
Grundsätzlich besteht für jedes zu Wohnzwecken genutzte Grundstück ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Komposttonne. Das bedeutet, dass generell auf jedem dieser Grundstücke eine Kompost-/Biotonne vorhanden sein muss.

 

Eigenkompostierung
Eigenkompostierer können sich vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Komposttonne befreien lassen. Voraussetzung ist, dass auf dem Grundstück anfallende kompostierbare Stoffe ordnungsgemäß und schadlos behandelt werden können. Eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere durch Gerüche und Siedlungsungeziefer (z.B. Ratten) darf nicht entstehen. Eingekompostierer müssen somit fachlich und technisch in der Lage sein, auch Speisereste entsprechend kompostieren und den Kompost auf dem eigenen Grundstück zu verwerten. Details dazu finden Sie in der untenstehenden Abfallsatzung.

 

Abgabe von Gartenabfällen in Kaunitz
Vor allem im Frühjahr und Herbst fallen im Garten oftmals so große Abfallmengen (zum Beispiel Rasenschnitt, Laub oder Strauchschnitt) an, dass diese nur mit Mühe über den eigenen Komposthaufen oder die Komposttonne zu entsorgen sind. Für diesen Fall hat die Stadt Verl eine Gartenabfallannahme an der Marienstraße in Kaunitz eingerichtet. Sie hat jeden Freitag von 14 bis 19 Uhr geöffnet. Im Frühjahr und Herbst werden in der Regel zusätzliche Öffnungszeiten an der Gartenabfallannahmestelle angeboten.

Kostenlose Abgabe von: Strauchschnitt bis 2m³ (größere Mengen sind kostenpflichtig)

Kostenfreie Abgabe von Laub im November und Dezember

Kostenpflichtige Abgabe von Rasenschnitt und Laub

  • 1 Sack: 2,50 Euro

  • Pkw-Kofferraum: 5,00 Euro

  • Kleiner Pkw-Anhänger: 7,50 Euro

  • Großer Pkw-Anhänger: 10,00 Euro

Kostenpflichtige Abgabe von Strauchschnitt:

  • großer Pkw-Anhänger 10,00 Euro

  

Kostenlose Strauchschnittabfuhr
Im Februar können Sie reinen Strauchschnitt alternativ ab Grundstück abholen lassen. Melden Sie Ihren Strauchschnitt entsprechend kostenfrei über das Strauchschnitt-Formular an.

 

Gütersloher Kompostwerk
Darüber hinaus können Gartenabfälle auch am Gütersloher Kompostwerk (Stellbrink 25, Tel. 05241 / 92290) werktags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr (von März bis November bis 18 Uhr) und samstags von 8 bis 12 Uhr abgegeben werden.

Begriffe im Kontext

Strauchschnitt, Laub, Rasenschnitt, Komposthaufen, Eigenkompostierung, Grünabfall, Kompost, kompostierbar, Bioabfall, Biomüll