Führungszeugnis beantragen
Details
Je nach Verwendungszweck werden zwei Arten von Führungszeugnissen unterschieden:
Polizeiliches Führungszeugnis
für private Zwecke (Übersendung an Meldeanschrift)
zur Vorlage bei einer Behörde (Verwendungszweck und genaue Anschrift der Behörde, erforderlich)
Erweitertes Führungszeugnis
zur Ausübung von kinder- und jugendnahen Tätigkeiten wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt (für die Beantragung muss zusätzlich ein Nachweis der anfordernden Stelle vorgelegt werden)
Ein Führungszeugnis können Sie entweder im Bürgerservice im Rathaus oder online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen: Führungszeugnis online beantragen
Leichte Sprache
Hier geht es um ein Führungs-Zeugnis.
Das ist ein Dokument.
Darin steht, ob Sie vorbestraft sind.
Das bedeutet: Gegen ein Gesetz zu verstoßen.
Das möchte zum Beispiel Ihre Arbeits-Stelle wissen.
Oder eine Behörde.
Es gibt zwei Arten:
Polizeiliches Führungs-Zeugnis
Sie brauchen es privat? Zum Beispiel für Ihren Vermieter. Wir schicken es Ihnen. An Ihre Adresse.
Sie brauchen es für eine Behörde? Bitte sagen Sie uns: Für welche Behörde? Wie ist die Adresse der Behörde?
Erweitertes Führungs-Zeugnis
Das ist eine andere Art. Zum Beispiel für die Arbeit mit Kindern. Oder Jugendlichen. Bitte sagen Sie uns: Für wen brauchen Sie das Führungs-Zeugnis? Bitte geben Sie uns einen Nachweis. Das ist eine Information. Von der Stelle, die das Führungs-Zeugnis möchte.
Das Führungs-Zeugnis kostet 13,00 Euro.
Bitte kommen Sie zum Bürger-Service:
Der Bürger-Service ist im Rat-Haus.
Bringen Sie Ihren Ausweis mit. Einen Personal-Ausweis. Oder den Reise-Pass.
Wir schicken das Führungs-Zeugnis mit der Post.
Auf der Webseite vom Bundesjustizamt steht mehr dazu.