Eheschließung

Details

Eheschließung in Deutschland

Vor der Heirat müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Anmeldung sollte persönlich beim Standesamt der Stadt oder Gemeinde erfolgen, in der einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Wir empfehlen Ihnen, sich persönlich beim Standesamt über die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung einer Eheschließung zu erkundigen. Die Unterlagen sind unter anderem abhängig von Familienstand, Staatsangehörigkeit und Ort der Geburt. Sie können uns auch per E-Mail an Standesamt@verl.de Ihre Telefonnummer mit einer Anrufbitte übersenden, damit wir uns bei Ihnen zurückmelden können. Bei einem gemeinsamen Gespräch ist es zeitgleich möglich, einen Termin für die Eheschließung zu reservieren.

Sobald Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vereinbaren wir einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung.

Die Eheschließung sollte ca. vier Wochen vor dem Eheschließungstermin angemeldet werden.

Eheschließung im Ausland

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, benötigen dafür unter Umständen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Mit diesem Zeugnis bescheinigt das ausstellende Standesamt, dass einer Eheschließung der beiden im Dokument aufgeführten Personen keine rechtlichen Hinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen.

Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie im ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder bei der deutschen Vertretung in dem Staat, in dem Sie Ihre Ehe schließen möchten.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und wird durch das Standesamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, so ist das Standesamt Ihres letzten Wohnortes in Deutschland zuständig.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind auch bei Wohnsitz im Ausland die Unterlagen beider zukünftigen Ehepartner erforderlich.

Nähere Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen erteilen wir Ihnen gerne im Standesamt der Stadt Verl.

Begriffe im Kontext

Aufgebot, Eheanmeldung, Eheschließung, Ehevoraussetzungen, Heiraten, Hochzeit, Standesamt, Trauung, Trauzeugen, Staatsangehörigkeit, Ausländer, Ehefähigkeitszeugnis