Urkunden

Details

In einigen Lebenssituationen können zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden. Das Standesamt Verl stellt diese Urkunden aus, wenn sich die betreffende Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in der Stadt Verl ereignet hat und die Frist für die Führung der Personenstandsbücher durch die Standesämter noch nicht abgelaufen ist.

Seit dem 01.01.2009 sind die Standesämter verpflichtet, die Personenstandsregister nach Ablauf der sogenannten Fortführungspflichten den öffentlichen Archiven zur Verfügung zu stellen. In Verl ist das öffentliche Archiv das Stadtarchiv. Für den Bereich der Geburten endet die Fortführung beim Standesamt nach 110 Jahren, für Eheschließungen und Lebenspartnerschaften nach 80 Jahren und für die Sterberegister nach 30 Jahren. Sollten also Ablichtungen aus solchen Registern benötigt werden, so kann das Stadtarchiv der Stadt Verl entsprechende Ablichtungen (keine Urkunden) ausstellen. Im Standesamt Verl werden Beurkundungen von Geburten, Heiraten und Sterbefällen seit 1874 vorgenommen.

Die folgenden Urkunden können wir für Sie ausstellen:

  • Aus allen Registern beglaubigte Registerausdrucke (z. B. für die Anmeldung einer Eheschließung):

    •  Als beglaubigte Kopie, wenn das Register auf Papier geführt wird

    •  Als Registerausdruck, wenn das Register elektronisch geführt wird

  • Geburtsurkunden (auch mehrsprachig)

  • Sterbeurkunden (auch mehrsprachig)

  • Eheurkunden (auch mehrsprachig)

  • Lebenspartnerschaftsurkunden

  • Eheurkunden (auch mehrsprachig), wenn die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und die Ehe hier nachbeurkundet wurde (bis 31.12.2008 durch die Anlegung eines Familienbuchs auf Antrag, ab 1.1.2009 durch Nachbeurkundung)

Antragsberechtigt sind

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (beurkundete Person)

  • Eheleute, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner

  • Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kinder, Enkelkinder)

  • Geschwister (gilt nur für Geburts- und Sterbeurkunden)

  • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die beurkundete Person seit mindestens 30 Jahren verstorben ist

  • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Zwecks

Persönliche Anforderung

Wir empfehlen vorab eine telefonische Rücksprache beim Standesamt Verl, da das Stadtarchiv nicht ganzwöchentlich besetzt ist. Sie können auch eine andere Person dazu bevollmächtigen, die Urkunden für Sie zu beantragen. Der Nachweis Ihrer Identität erfolgt durch Vorlage des Personalausweises/Reisepasses bzw. durch Übersendung der Kopie des Ausweisdokuments.


Schriftliche Anforderung
Sie können uns auch gerne Ihre Urkundenanforderung schriftlich zukommen lassen. Nutzen Sie dann bitte das unten stehende Formular "Anforderung einer Personenstandsurkunde". Die Gebühren sind jedoch auch in diesem Falle vorab zu entrichten bzw. zu überweisen. Die Konten der Stadtkasse finden Sie im Formular.

Bei jeder schriftlichen Urkundenanforderung muss als Nachweis der Identität eine lesbare und gültige Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (beidseitig) beigefügt werden. Für die Urkundenanforderung nicht erforderliche Daten wie Größe, Augenfarbe und ID-Nummer können geschwärzt werden. Eine telefonische Urkundenbestellung ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.

Begriffe im Kontext

Personenstandsurkunden