Kanalbenutzungsgebühren
Details
Schmutzwasser:
Die Schmutzwassergebühr wird anhand der im Vorjahr bezogenen Frischwassermenge berechnet. Die Gebühr beträgt 2,14 Euro/cbm (bis 2023: 2,08 Euro/cbm).
Wird der Wasserbezug nicht durch einen geeichten Wasserzähler gemessen, errechnet sich die Schmutzwassergebühr nach den statistischen Verbräuchen im Stadtgebiet. Sie beträgt in diesem Fall 36 cbm x 2,14 Euro = 77,04 Euro pro Person jährlich.
Die Berechnungsgrundlage bildet die Anzahl der gemeldeten Personen am 15.11. des Vorjahres. Veränderungen nach diesem Stichtag bleiben unberücksichtigt.
Hinweis zu Wasserabzugsmengen (z. B. Gartenwasser):
Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wurden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden. Dafür ist eine Messung des nicht eingeleiteten Wassers notwendig, die etwa durch einen Gartenwasserzähler erfolgen kann. Informationen zum Einbau und zur Verwendung eines Gartenwasserzählers finden Sie im unten stehenden Hinweisblatt.
Druckrohrentwässerung und Klärschlammentsorgung:
Bei bezuschusster Druckrohrentwässerung beträgt die Kanalbenutzungsgebühr je m³ Abwasser 1,07 Euro bzw. je Einwohnergleichwert (EGW) 38,52 Euro jährlich. Für alle nicht an die Kanalisation anzuschließenden Grundstücke muss nach dem Abwasserabgabengesetz eine sogenannte "Kleineinleiterabgabe" berechnet werden. Sie beträgt je Grundstücksbewohner zum Stichtag 30.06. 18,00 Euro.
Für die Klärschlammentsorgungaus Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben wird eine Gebühr je m³ berechnet. Bei Abwasser (dünn) aus abflusslosen Gruben und aus Kleinkläranlagen beträgt die Gebühr 24,00 Euro pro m³. Für Klärschlamm (dick) aus Kleinkläranlagen liegt diese bei 36,00 Euro pro m³.
Regenwasser:
Die Gebühr berechnet sich nach der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche. Sie beträgt 0,28 Euro pro qm Fläche.