Grundsteuer
Details
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Der Grund für die Änderung ist eine bundesweite Reform, durch die die Grundsteuerberechnung auf neue Grundlagen gestellt wurde. Die neuen Werte wurden von den Finanzämtern ermittelt. Auf dieser Basis berechnen die Städte und Gemeinden die Grundsteuer – in Verl geschieht das mit den folgenden Hebesätzen, die der Rat der Stadt am 17.12.2024 beschlossen hat:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 207 %
Grundsteuer B (Grundstücke und Gebäude): 238 %
Mit der FAQ-Liste auf der Themenseite zur "Grundsteuerreform" möchten wir Ihnen Details und Hinweise zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform in der Stadt Verl geben.
Begriffe im Kontext
Grundsteuer, Einheitswert, Messbetrag, Hebesatz, Steuer, Bescheid, Grundabgaben, Haus, Gebäude, Eigenheim, Abgaben, Informationsblatt Datenschutz für die Grundsteuer- und Abgabenbescheide, Grundstück, Grundvermögen, Grundsteuerreform, Reform, Feststellungserklärung