Elektronischer Identitätsnachweis

Details

Was ist eine eID-Karte?

  • "eID-Karte" ist die Abkürzung für "Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".

  • Die eID-Karte istkein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.

  • Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.

  • Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 16 Jahre.

Wofür benötige ich ein eID-Karte?
Die eID-Karte richtet sich an Personen, die keinen Personalausweis erhalten können. Mit ihrer Hilfe können diese die Funktionen des elektronischen Identitätsnachweises dennoch nutzen.

Wer kann die eID-Karte beantragen?
Die eID-Karte kann für Staatsangehörige der folgenden Länder ausgestellt werden:

  • B Belgien, Bulgarien

  • D Dänemark

  • E Estland

  • F Finnland, Frankreich

  • G Griechenland

  • N Niederlande, Norwegen

  • I  Island, Italien, Irland

  • K Kroatien

  • L Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg

  • M Malta

  • O Österreich

  • P Polen, Portugal

  • R Rumänien

  • S Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien

  • T Tschechien

  • U Ungarn

  • Z Zypern

Wer kann die eID-Karte nicht beantragen?
Staatsangehörige der folgenden Länder können die eID-Karte nicht beantragen:

  • Großbritannien

  • Türkei

  • Schweiz

  • Deutschland
    (Die eID-Funktion ist im Personalausweis bereits integriert. Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nur einen Reisepass besitzen, müssen für die Nutzung dieser Funktion einen Personalausweis beantragen.)

 

Begriffe im Kontext

eID-Karte, eID, Nachweis, Identität, ausländische Bürger,