Gewerbesteuer

Details

Die Gewerbesteuer wird auf der Grundlage von Messbescheiden des Finanzamtes berechnet, die den Messbetrag beinhalten:

Gewerbesteuer = Messbetrag x Hebesatz

Der Hebesatz der Stadt Verl beträgt/betrug

   ab 2023: 355 v. H.
   von 2003 bis 2022: 340 v. H.
   von 1998 bis 2022: 310 v. H.

Begriffe im Kontext

Gewerbesteuer, Messbetrag ,Hebesatz, Informationsblatt Datenschutz für die Gewebesteuerbescheide, Berechnung Steuer für Firmen