Gewerbesteuer
Details
Die Gewerbesteuer wird auf der Grundlage von Messbescheiden des Finanzamtes berechnet, die den Messbetrag beinhalten:
Gewerbesteuer = Messbetrag x Hebesatz
Der Hebesatz der Stadt Verl beträgt/betrug
ab 2023: 355 v. H.
von 2003 bis 2022: 340 v. H.
von 1998 bis 2022: 310 v. H.
Begriffe im Kontext
Gewerbesteuer, Messbetrag ,Hebesatz, Informationsblatt Datenschutz für die Gewebesteuerbescheide, Berechnung Steuer für Firmen