Sperrzeiten Gastronomie
Details
Für Gaststätten, die alkolische Getränke und Speisen anbieten, sowie für öffentliche Vergnügungsstätten gelten gesetzliche Sperrzeiten.
Nach § 4 der Gaststättenverordnung beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Für öffentliche Vergnügungsstätten, beispielsweise Volksfestplätze oder Spielhallen, dauert die Sperrzeit von 1 Uhr bis 6 Uhr.
Im Falle eines öffentlichen Bedürfnisses oder bei besonderen örtlichen Verhältnissen kann das Ordnungsamt der Stadt Verl für einzelne Betriebe die Sperrzeit verlängern, verkürzen oder aufheben. Diese Anpassung der Sperrzeit kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden.
Begriffe im Kontext
Außengastronomie, Gastronomie, Gaststätten, Kneipen, Musikaufführungen, Restaurant, Schankwirtschaften, Schaustellungen, Speisewirtschaften, Veranstaltungen