Abgeschlossenheitsbescheinigung

Details

Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Aufteilung von Gebäuden mit Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten in Eigentumswohnungen bzw. Sondereigentum benötigen Sie zur Eintragung ins Grundbuch eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Eine Aufstellung der anfallenden Gebühren, das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie unten auf dieser Seite.

Hinweise

Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.

Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Begriffe im Kontext

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