Bergstraße an den Wochenenden wieder befahrbar

Die Bergstraße ist derzeit zwischen dem Holunderweg und der Oststraße aufgrund der Radwegsanierung und -verbreiterung durch den Kreis Gütersloh vollgesperrt. Nun konnte eine Lösung für die Sperrung an den Wochenenden gefunden werden. „Es freut mich sehr, dass die Stadt Verl - trotz anfänglicher Diskussionen und unterschiedlicher Auffassungen zwischen der Stadt Verl und dem Kreis Gütersloh - nun schlussendlich doch eine gemeinsame verbesserte Regelung für die Anliegerinnen und Anlieger sowie die örtlichen Gewerbetreibenden erwirken konnte“, führte Bürgermeister Robin Rieksneuwöhner bereits in der Ratssitzung der Stadt Verl am Donnerstag, 10. Oktober, aus. Auch Sven Georg Adenauer, Landrat des Kreises Gütersloh, betont: „Ich bin froh, dass wir gemeinsam jetzt eine unbürokratische Lösung ermöglichen können.“ In den vergangenen Tagen hatte die Stadt Verl proaktiv auf allen Ebenen intensive Gespräche mit dem Kreis Gütersloh und der beauftragten Baufirma geführt, um die Bergstraße zumindest wieder teilweise befahrbar machen zu können.

Im Ergebnis dieser Initiative der Verler Stadtverwaltung wird ab sofort an den Wochenenden die Vollsperrung auf der Bergstraße aufgehoben und die Baustelle soweit zurückgebaut, dass ein Begegnungsverkehr stattfinden kann. Die Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Baustellenbereich wird auf 30 km/h festgelegt, um Gefahrenpotenziale zu minimieren. Die Vollsperrung greift somit ab sofort zwischen montags 6 Uhr und freitags 18 Uhr. Am Montag, 21. Oktober, wird die Vollsperrung zusätzlich aufgrund des Pollhans-Marktes in Schloß Holte ebenfalls unterbrochen. Innerorts bleibt die Bergstraße zwischen der Kreuzung Paderborner Straße und dem Holunderweg nach wie vor frei befahrbar.

Anliegerinnen und Anlieger dürfen die Bergstraße auch während der Vollsperrung befahren, wenn Sie das zur Verfügung gestellte Schreiben der Baufirma in der Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges erkennbar auslegen und den Warnblinker eingeschaltet haben. Ebenso gilt für sie die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im genannten Abschnitt.

Für Radfahrerinnen und Radfahrer ist eine Umleitung über die Holter Landstraße eingerichtet. Um die Sicherheit zu erhöhen, wurde die Geschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden in diesem Bereich auf 50 km/h begrenzt.

Die bereits bekannt gegebenen Änderungen im Schul- und Linienbusverkehr bleiben von diesen angepassten Regelungen unberührt.

Alle Regelungen treten ab sofort in Kraft und werden voraussichtlich bis Ende 2024 gültig sein.

 

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