Anzeige einer Geburt

Details

Bei einer Geburt im Stadtgebiet Verl wird Ihnen durch die Hebamme, die Haus- oder Notärztin bzw. den Haus- oder Notarzt eine Geburtsanzeige ausgestellt, die Sie bei der Beurkundung im Standesamt vorlegen müssen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, erläutern Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne im persönlichen Gespräch.

Hinweise

Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

Begriffe im Kontext

Geburtstag, Standesamtsangelegenheiten, Hausgeburt, Geburtsbeurkundung, Standesamt, Nachwuchs, Kindesanmeldung, Bescheinigung Geburt, Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Geburt, Eltern, Frühgeburt, Kind, Entbindung, Tochter, Mutter, Sohn, Vater, Totgeburt, vertrauliche Geburt, anonyme Geburt, heimliche Geburt