Gewerbezentralregisterauszug

Details

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende, das zur Vorlage bei Behörden dient oder auch für private Zwecke beantragt werden kann.

Entsprechend wird unterschieden zwischen "Belegart 1", der Auskunft an den Betroffenen, und "Belegart 9", der Auskunft an eine Behörde. Bitte geben Sie im Rahmen einer Beantragung die zutreffende Belegart an. Bei Anträgen der Belegart 9 benötigen wir außerdem die Anschrift der Behörde sowie den Verwendungszweck.

Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen:

Zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Begriffe im Kontext

Gewerbe, Gewerbeausübung, Gewerbeordnung, Gewerberecht, Gewerbetreibende, Gewerbezentralregister, Gewerbezentralregisterauskunft, Konzessionen, Registerauskunft