Anmeldung zur Strauchschnittabholung ab Grundstück
Melanie Dreeskornfeld
Raum: 250
05246 / 961 237
Melanie.Dreeskornfeld@verl.de
Dr. Kurt Peitzmeier
Raum: 250
05246 / 961 223
Dr.Kurt.Peitzmeier@verl.de

Anmeldung zur Strauchschnittabholung ab Grundstück

Was wird wann und wie abgeholt:

  1. Es wird ausschließlich holziger Strauchschnitt bis Unterarmdicke und bis 1,50 m Länge abgeholt, da er händisch verladen werden muss. Stauden, Kräuter, Abfälle aus Heckenpflegeschnitten (bis 20 cm Länge), Laub, Moos, Rasenschnitt usw. werden nicht mitgenommen.
  2. Die Abholmenge ist begrenzt auf max. 2 cbm, also in etwa die Menge eines mittleren Pkw-Anhängers.
  3. Der Strauchschnitt muss in der zum Grundstück gehörenden Einfahrt bzw. in unmittelbarer Nähe der Einfahrt auf dem eigenen Grundstück zur Abholung bereitgelegt werden. Auf Bürgersteigen oder im Straßenraum bereitgelegter Strauchschnitt kann eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer darstellen.
  4. Der Strauchschnitthaufen darf nicht verschnürt sein, sollte jedoch ordentlich in Längsrichtung geschichtet bereitgelegt werden.
  5. Die Grundstückseinfahrt muss nach erfolgter Abholung des Strauchschnitts vom Antragsteller selbst gereinigt werden.
  6. Die Abfuhr erfolgt nur, wenn sie bis zum 30. Januar 2025 angemeldet wurde. Die Tourenplanung und damit die Festlegung der Abholtermine muss sich nach den erfolgten Anmeldungen richten. Der genaue Abholtermin wird Ihnen per E-Mail oder in Ausnahmefällen auch telefonisch mitgeteilt.

Anmeldung zur Strauchschnittabfuhr 2025

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