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Offene Ganztagsgrundschule
Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 haben drei Offene Ganztagsschulen (OGS) in Verl ihren Betrieb aufgenommen. Zum Schuljahr 2010/2011 ist mit der Marienschule Verl eine weitere OGS hinzugekommen.
An den Grundschulen "Am Bühlbusch", der "Grundschule Kaunitz-Bornholte" (Standort Kaunitz), der "St. Georg Schule" in Sürenheide und der "Marienschule Verl" werden zur Zeit 288 Schülerinnen und Schüler ganztags betreut.
Träger der OGS ist das Droste-Haus Verl.
Rahmenbedingungen:
Die Betreuung erfolgt unterrichtstäglich i.d.R. von spätestens 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Es kann optional eine erweiterte Betreuungszeit (ab 7.00 Uhr bis 8.00 und/oder ab 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr) in Anspruch genommen werden. Hierfür ist ein Zusatzbeitrag zu leisten. Während der Schulferien und der unterrichtsfreien Tage (Mo-Fr) erfolgt ein bedarfsgerechtes Angebot, d.h. eine i.d.R. ganztägige Betreuung (08:00 Uhr bis 16:00 Uhr) mit der Option einer betreuungslosen Ferienzeit von 2-3 Wochen. Die Betreuung kann auch in anderen Einrichtungen/Ortsteilen sichergestellt werden.
Die Teilnahme an allen Wochentagen ist verpflichtend. Schülerinnen/Schüler, die nicht regelmäßig teilnehmen, werden von der OGS ausgeschlossen.
Das gemeinsame Mittagessen ist verbindlicher Bestandteil der OGS. Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen werden umgelegt und sind vor Ort an den Träger zu zahlen (zur Zeit ca. 50,50 € monatlich). Die Kosten sind zusätzlich zum Elternbeitrag zu zahlen.
Die Betreuung richtet sich nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung.
Für die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung ist ein monatlicher Elternbeitrag zu entrichten. Die Höhe des jeweiligen Elternbeitrages richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern (Personensorgeberechtigten). Als Grundlage zur Festsetzung des Elternbeitrages gilt die Satzung der Stadt Verl über den Betrieb der Offenen Ganztagsschulen vom 01.08.2011.
Die Beiträge sind wie folgt gestaffelt:
monatlicher Beitrag |
||||
Jahreseinkommen | Kind 1 | Kind 2 | Kind 3ff | |
bis 20.000 |
EUR | 15,00 EUR | 3,75 EUR | 1,50 EUR |
bis 25.000 |
EUR | 45,00 EUR | 11,25 EUR | 4,50 EUR |
bis 37.000 |
EUR | 75,00 EUR | 18,75 EUR | 7,50 EUR |
bis 50.000 |
EUR | 90,00 EUR | 22,50 EUR | 9,00 EUR |
bis 62.000 |
EUR | 110,00 EUR | 27,50 EUR | 11,00 EUR |
bis 72.000 |
EUR | 135,00 EUR | 33,75 EUR | 3,50 EUR |
über 72.000 | EUR | 150,00 EUR | 37,50 EUR |
15,00 EUR |
Ermäßigung bei Geschwisterkindern | 75% | 2. Kind | ||
Ermäßigung bei Geschwisterkindern | 90% | 3. ff. Kinder |
Familienpassinhaber mit einem Jahreseinkommen bis 50.000,00 € wird eine 50%ige Ermäßigung auf den Elternbeitrag für die OGS gewährt. Die Familienpass-Richtlinien finden Sie hier.
Sind Kinder von Personen, die nach § 7 dieser Satzung beitragspflichtig sind, beitragspflichtig in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege, so wird für den Besuch der Offenen Ganztagsschule der ermäßigte Beitrag für Geschwisterkinder erhoben.
Für ein Kind, das im Laufe des Schuljahres aufgenommen wird bzw. die Gruppe verlässt, ist für den jeweiligen Monat immer der volle Beitrag zu zahlen. Der Beitrag ist zum 15. eines jeden Monats fällig und bargeldlos auf ein Konto der Stadtkasse Verl einzuzahlen.
Während der betreuungslosen Zeit und im Krankheitsfall des Kindes ist der Betrag weiter zu entrichten. Das gleiche gilt, wenn die OGS aus unvorhergesehenen Gründen (höhere Gewalt) vorübergehend geschlossen werden muss.
Weitere Informationen:Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Verl
Fachbereich Soziales
Raum: 238 (2. OG)
Telefon: 05246 / 961-206
E-Mail: Silvia.Kloepper@verl.de